Wenn ein Steuerpflichtiger sich dazu entschließt, eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzubauen, so wird dies ab dem Veranlagungszeitraum 2002 durch
- die Gewährung einer Altersvorsorgezulage (§§ 97 ff. EStG) oder alternativ durch
- Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG)
gefördert.
Wichtig ist hierbei, dass die Beiträge in einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag angelegt werden müssen (§ 82 I EStG i.V.m. § 5 Alterszertifizierungsgesetz). Die Leistungen, die aus solchen Altersvorsorgeverträgen fließen, werden in vollem Umfang besteuert, sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden. Es gilt ebenfalls für diese Einnahmen aus Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen der Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a 1 Nr. 3 EStG.
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