Der Lebenskünstler Olli H. aus Düsseldorf erwirbt im Jahr 01 Anteile an der Fritz-AG. Vom Gesellschafter A erwirbt er 0,6 % am 15.7. des Jahres 01, dem Aktionär B kauft er am 15.8. des Jahres 01 einen Anteil von 0,9 % ab. Von den Anteilen wird die Hälfte am 15.12. des Jahres 01 unentgeltlich auf den Sohn Fritz übertragen. Dieser verkauft diese Anteile am 1.3. des Jahres 02 mit Gewinn weiter. Am 1.3. des Jahres 03 verkauft Olli H. seine verbliebenen Anteile und erzielt hierbei einen Verlust.
Was sind die einkommensteuerlichen Konsequenzen der Veräußerungsvorgänge?
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