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Finanzmanagement - Importkredite

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Finanzmanagement

Importkredite

Importkredite werden durch Kreditinstitute zur Verfügung gestellt, da Importeure ihre importierte Ware im Vorhinein bezahlen müssen, obwohl sie dadurch erst später Erlöse erzielen können. Um diese Zeit zu überbrücken, werden Importkredite in Anspruch genommen.

Da der Zeitraum zwischen Import und Erlöserzielung üblicherweise nicht lang ist, läuft ein Importkredit in der Regel maximal 90 Tage.

Merke

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Dementsprechend handelt es sich bei einem Importkredit um eine kurzfristige AußenhandelsFinanzierung.

Es existieren die folgenden Formen der Importkredite:

  • Finanzierung der Akkreditiveröffnung

  • Importvorschüsse

  • Akzeptkredite durch in- oder ausländische (Rembourskredite) Kreditinstitute

Zur Einlösung von Inkasso- oder AkkreditivDokumenten werden Importvorschüsse gewährt.

Diese werden aus den Erlösen weiterverkaufter Waren zurückgezahlt. Die Kreditinstitute haben dabei ein Pfandrecht an diesen durch die Dokumente verkörperten Waren. Werden die Dokumente an den Importeur ausgeliefert, wird dieses Pfandrecht aufgegeben. Bei Importvorschüssen wird zudem oft vereinbart, dass der Kreditnehmer sich der Dokumente nur in einer bestimmten Weise bedienen darf oder andere Sicherheiten zu stellen hat.

Rembourskredit: Es kommt zunächst zu einem Kaufvertrag zwischen Exporteur und Importeur. Danach schließen der Importeur und seine Bank (= eröffnende Bank) einen Kreditvertrag ab, indem der Importeur seine Bank mit dem Akkreditivauftrag beauftragt. Diese eröffnende Bank legt das Akkreditiv an die Bank des Exporteurs (= Remboursbank bzw. avisierende Bank) hinaus. Diese Remboursbank avisiert den Exporteur, welcher Tratte (= gezogener Wechsel, der vom Bezogenen noch nicht akzeptiert wurde) und Dokumente vorlegt.

Es folgt das Akzeptieren durch die Remboursbank und der Wechselankauf der Bank des Exporteurs. Der Importeur deckt den Kredit bei Fälligkeit seiner Bank, (eröffnende Bank), gegenüber, ab. Es kommt zur Anschaffung des Akzeptgegenwerts zwischen den Kreditinstituten. Diese haben zudem eine Kreditlinie (= Fazilität) vereinbart.