Bei einem Akzeptkredit akzeptiert ein Kreditinstitut bis zu einer bestimmten im Vorhinein vereinbarten Kreditgrenze vom Kreditnehmer ausgestellte Wechsel. Es kommt daher lediglich zu einer Kreditleihe, nicht zu einer Geldleihe, denn die Bank stellt ihre eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung.
Man muss beim Akzeptkredit das
Außenverhältnis und das
Innenverhältnis
voneinander unterscheiden.
Im Außenverhältnis, d.h. insbes. im Verhältnis gegenüber dem Wechselgläubiger (= Besitzer des Akzepts) ist das Kreditinstitut (= Akzeptant) zur Einlösung des Wechsels verpflichtet, selbst wenn der Kreditnehmer nicht für eine Deckung sorgt. Im Innenverhältnis hingegen, d.h. zwischen dem Kreditnehmer (= Wechselaussteller) und dem Kreditinstitut, ist hingegen der Wechselaussteller, also der Kunde, Schuldner des Kreditinstituts. Wegen des Geschäftsbesorgungsvertrags muss der Kreditnehmer spätestens einen Tag vor Verfall den Gegenwert für die Einlösung des Bankakzepts anschaffen.
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