Wenn ein Kapitalgeber sich an einer Unternehmung beteiligt, ohne dass das Gesellschaftsverhältnis nach außen erkennbar ist, so spricht man einer stillen Beteiligung bzw. von einer stillen Gesellschaft.
Der stille Gesellschafter ist hierbei einem Kommanditisten bei einer Kommanditgesellschaft vergleichbar. Er haftet nicht für die Schulden des Unternehmens und kann entweder
nur am Gewinn bzw.
am Gewinn als auch am Verlust
des Unternehmens beteiligt sein.
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