Bei Devisenoptionsgeschäften handelt es sich um eine Variante der Devisentermingeschäfte. Sie bieten die Möglichkeit, sich gegen Kursrisiken abzusichern.
Hierbei hat der Optionsinhaber die Möglichkeit (Option), einen bestimmten Währungsbetrag zu einem vereinbarten Preis an oder bis zu einem festgelegten Tag (expiration date) zu kaufen oder zu verkaufen. Man unterscheidet Kaufoptionen (Calls) und Verkaufsoptionen (Puts).
Bei einer Kaufoption hat der Inhaber das Recht, aber nicht die Pflicht, einen bestimmten Devisenbetrag während der Optionsfrist zu einem vorher festgelegten (!) Kurs (= strike price) abnehmen zu können. Für dieses Recht zahlt der Inhaber die sog. Optionsprämie. Durch die Option kann ein Importeur sich gegen Kursschwankungen absichern, denn ein bestimmter Betrag in Devisen, den er in der Zukunft leisten muss, lässt sich in der Zukunft zu einem Euro-Betrag anschaffen, den er heute schon durch die Devisenoption vereinbaren kann.
Bei einer Verkaufsoption hat der Inhaber das Recht, aber nicht die Pflicht, einen bestimmten Devisenbetrag während der Optionsfrist zu einem vorher festgelegten (!) Kurs (= strike price) verkaufen zu können. Hierdurch kann sich ein Exporteur gegen Kursschwankungen absichern, denn den Betrag, den er in der Zukunft in fremder Währung erhält, kann er dann in einen heute vereinbarten Euro-Betrag umtauschen.
Als Gegenleistung für das Wahlrecht muss der Optionsinhaber an den Vertragspartner eine Prämie (Optionsprämie) zahlen. Die Kosten belaufen sich also auf die Optionsprämie zuzüglich des Risikos des Ausfalls der Gegenpartei. Im Gegenzug ergeben sich nahezu unbegrenzte Gewinnmöglichkeiten.
Kaufoption und Verkaufsoption - also Call und Put - sind während ihrer Laufzeit handelbar.
Merke
Ein Devisenoptionsgeschäft ist ein bedingtes Termingeschäft, da es nicht erfüllt werden muss, sondern erfüllt werden kann. Ein Termingeschäft hingegen ist ein unbedingtes Termingeschäft, denn es muss erfüllt werden.
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