Outrightgeschäfte werden auch als Sologeschäfte bezeichnet. Hierbei handelt es sich um ein Termingeschäft ohne Kassagegengeschäft (Swapgeschäft). Dies gilt auch umgekehrt.
Merke
Outrightgeschäfte dienen der Kurssicherung. Sie werden aber auch zur Spekulation auf Devisenkursänderungen eingesetzt. Häufig kommen sie im Kundengeschäft von Kreditinstituten vor.
Exporteure und Importeure verkaufen bzw. kaufen zu Kurssicherungszwecken Devisen, die später fällig sind aus Verträgen, die in fremder Währung abgeschlossen wurden. Das Kursrisiko, das sich aus einer Auf- oder Abwertung der heimischen Währung ergibt, ist damit an das Kreditinstitut abgewälzt.
Beispiel
Kurse vom 7.1.2015 | Terminkurse | Kassakurse | ||||
3 Monate | 6 Monate | |||||
Geld | Brief | Geld | Brief | Geld | Brief | |
1 Euro in US-Dollar | 1,1002 | 1,1043 | 1,1245 | 1,2475 | 1,0034 | 1,0345 |
Der Exporteur Joshua aus Duisburg erwartet am 7.1.2015 aus einer Ziellieferung in drei Monaten einen Geldbetrag von 200.000 \$. Er verkauft deshalb, um das Kursrisiko abzuwälzen, am 7.1.2015 den Dollar-Betrag per drei Monate. Welchen Kurs erhält er? Wieviel Euro werden ihm am 7.1.2015 gutgeschrieben?
Er erhält nicht den Kassakurs am Tage des Deviseneingangs, also am 7.4.2015, denn dieser ist am 7.1.2015 ungewiss. Vielmehr erhält er ihn zum heutigen (also vom Stand des 5.1.2015) Terminkurs von 1,1043 \$/€. Damit erhält er am 7.1.2015 einen Betrag von
BetragEuro, 7.1.15 = BetragDollar/WKMengennotierung
= BetragDollar·WKPreisnotierung
= $\ \frac{200.000 \$}{1,1043 \$/€} $
= 200.000 \$ · 0,9055 €/\$
= 181.100 €.
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