Bei einer Forfaitierung werden mittel- und langfristige Exportforderungen an einen neuen Gläubiger verkauft. Dabei wird auf den Rückgriff auf den Forderungsverkäufer verzichtet, wenn der Schuldner nicht zahlt.
Vor dem Forfaitierungsgeschäft wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Der Exporteur (= Forderungsverkäufer = Forfaitist) veräußert seine Forderung einem Spezialkreditinstitut (= Forderungskäufer = Forfaiteur).
Man unterscheidet zwei Formen der Forfaitierung:
- Unechte Forfaitierung: Der neue Gläubiger kann dem Verkäufer der Forderung gegenüber Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn die Forderung ausfallen sollte.
- Echte Forfaitierung: Das Bonitätsrisiko wird gesamt durch den neuen Gläubiger übernommen. Sollte der Schuldner nicht zahlen können, betrifft dies lediglich den Käufer der Forderung.
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