Der Akzeptkredit nennt sich Akzeptkredit, da eine Bank einen vom Kreditnehmer ausgestellten Wechsel akzeptiert. Dies geschieht bis zu einer vereinbarten Kreditgrenze.
Eine Verleihung von Geld liegt nicht vor. Es kommt lediglich zu einer Kreditleihe bei der das Kreditinstitut die eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung stellt.
Merke
Beim Akzeptkredit unterscheidet man das Außenverhältnis und das Innenverhältnis. Das Kreditinstitut (= Akzeptant) ist zur Einlösung des Wechsels verpflichtet, auch falls der Kreditnehmer nicht für eine Deckung sorgt.
Außenverhältnis: Verhältnis gegenüber dem Wechselgläubiger (= Besitzer des Akzepts). Das Kreditinstitut (= Akzeptant) ist zur Einlösung des Wechsels verpflichtet, selbst wenn der Kreditnehmer eine Deckung nicht sicherstellt
Innenverhältnis: Verhältnis zwischen dem Kreditnehmer (= Wechselaussteller) und dem Kreditinstitut. Der Kunde als Aussteller des Wechsels ist Schuldner des Kreditinstituts. Wegen des Geschäftsbesorgungsvertrags muss der Kreditnehmer spätestens einen Tag vor Verfall den Gegenwert für die Einlösung des Bankakzepts anschaffen.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Aufgabe: Bestandteile eines Wechsels
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Aufgabe: Bestandteile eines Wechsels (Wiederholungsaufgaben zu Finanzwirtschaftliches Management) aus unserem Online-Kurs Finanzmanagement interessant.
-
Übertragung von Wechseln
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Übertragung von Wechseln (Zahlungsverkehr) aus unserem Online-Kurs Finanzmanagement interessant.