Der Zahlungsvorgang bei einer KreditKarte ähnelt dem des POZ-Systems. Ein wichtiger Unterschied ist jedoch, dass dem Händler eine Zahlungsgarantie gegeben wird. Der Händler hat üblicherweise eine Gebühr von 3 % bis 5 % des Umsatzes zuzüglich einer fixen Pauschale von 0,10 € bis 0,30 € je Umsatz zu entrichten.
Beim Kauf einer Ware kommt es bei Zahlung mit Kreditkarte zu folgendem Ablauf:
Karteninhaber legt beim Kauf seine Kreditkarte dem Verkäufer vor.
Karteninhaber unterschreibt Beleg, der von Verkäufer erstellt wird.
Verkäufer stellt via elektrischem Terminal eine Verbindung zum Rechenzentrum des Kreditinstitutes her.
Verfügungsrahmen des Karteninhabers wird während dem Einlesen der Karte geprüft. Zusätzlich wird geprüft, ob Karte gesperrt ist.
anschließend gibt das Kartenlesegerät nach erfolgreicher Autorisierung eine Autorisierungsnummer an und zeigt an, dass die Genehmigung erteilt wurde.
Die Autorisierungsnummer stellt eine Zahlungsgarantie für das Vertragsunternehmen dar.
Bei Vertragsunternehmen mit geringen Kreditkartenumsätzen ist es möglich, dass die Abfrage der Autorisierung telefonisch durchgeführt wird. Auf die Autorisierung kann in diesem Fall auch komplett verzichtet werden.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Rechtsbeziehungen bei Kreditkarten
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Rechtsbeziehungen bei Kreditkarten (Zahlungsverkehr) aus unserem Online-Kurs Finanzmanagement interessant.
-
Zahlung mit EC-Karten im POS- und POZ-System
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Zahlung mit EC-Karten im POS- und POZ-System (Zahlungsverkehr) aus unserem Online-Kurs Finanzmanagement interessant.