Hierunter versteht man
aktive und
passive
Die aktive Scheckfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Schecks zu ziehen. Hierfür muss man rechtsfähig und zusätzlich geschäftsfähig sein. In der Konsequenz heißt dies, dass alle voll geschäftsfähigen, natürlichen Personen, alle juristischen Personen und zusätzlich die Personenhandelsgesellschaften, also OHG und KG, aktiv scheckfähig sind.
Unter passiver Scheckfähigkeit versteht man die Möglichkeit, Schecks auf sich ziehen zu lassen. Dies sind in Deutschland nur die Kreditinstitute und die Zentralbank.
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