Ein Scheck ist die Anweisung an ein Kreditinstitut, für Rechnung des Ausstellers einen bestimmten Betrag zu bezahlen. Damit verfügt man mit einem Scheck über Buchgeld. Das Schema der Zahlungsabwicklung sei am sog. Barscheck erläutert.
Zunächst stellt der Zahlungspflichtige (= Aussteller) einen Scheck aus und übergibt diesen an den Zahlungsempfänger. Dieser legt den Scheck bei der Bank des Zahlungspflichtigen (= bezogenes Kreditinstitut) vor. Diese Bank verfügt die Zahlung an den Empfänger in bar und belastet den Zahlungspflichtigen, also den Aussteller.
Den Barscheck kann der Zahlungsempfänger zwar auch bei einer anderen Bank (z.B. seiner Hausbank) vorlegen, doch dann erhält er den Betrag auf das Konto gutgeschrieben und nicht bar ausgezahlt.
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