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Finanzmanagement - Überweisungen

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Finanzmanagement

Überweisungen

Bei einer Überweisung wird durch den Zahlungspflichtigen ein Auftrag an seine Bank erteilt, um von dessen Konto eine Summe von Buchgeld auf das Konto des Zahlungsempfängers zu überweisen.

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Um eine Überweisung vornehmen zu können, muss der Zahlungsempfänger damit einverstanden sein, dass die Schuld nicht durch Bargeld, sondern durch Überweisung getilgt wird.

Dieses Einverständnis ist stillschweigend erteilt, wenn der Gläubiger dem Schuldner auf seiner Rechnung oder dem Briefpapier seine Kontoverbindung angibt. 

Zahlungsabwicklung

  1. Es kommt es zu dem ursprünglichen Geschäft zwischen dem (späteren) Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen.

  2. Der Zahlungspflichtige erteilt seinem Kreditinstitut den Überweisungsauftrag, welches den Betrag von dessen Konto abbucht. Zwischen Auftraggeber und Bank kommt es zu einem Geschäftsbesorgungsvertrag, in dem der Zahlungspflichtige einen Überweisungsauftrag erteilt und das Geldinstitut diesen annimmt.

  3. Der Betrag wird wird von der Bank des Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungsempfängers überwiesen.

  4. Die Bank des Zahlungsempfängers schreibt ihm (=Begünstigten) den Betrag gut.

Merke

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Das Kreditinstitut des Auftraggebers muss folgende Aspekte prüfen:

  • ausreichende Deckung auf dessen Konto für die Ausführung des Überweisungsauftrags,
  • Übereinstimmung der Unterschrift mit der hinterlegten Unterschriftsprobe,
  • Übereinstimmung der angegebenen Bankleitzahl mit jener des Empfängerinstituts.

 

Dauerüberweisung

Eine Dauerüberweisung wird aufgrund eines einmaligen Dauerauftrags vorgenommen wird.

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Eigenschaften eines Dauerauftrags:

  • gleicher Zahlungsempfänger,
  • gleich bleibende Höhe,
  • gleiches Auftraggeberkonto,
  • gleiches Empfängerkonto,
  • regelmäßig wiederkehrender Termin.

Beispiel

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  • Mitzahlungen,
  • Zahlung von Mitgliedsbeiträgen,
  • Raten für Kredittilgungen, 
  • oftmals auch Lohnzahlungen.

Rückruf

Wenn eine Überweisung noch nicht ausgeführt worden ist, kann sie noch zurückgerufen werden. Dies ist dann der Fall, wenn dem Zahlungsempfänger noch nicht die vorbehaltlose Gutschrift erteilt wurde. Das trifft zu, wenn dem Empfänger der Zahlung der Kontoauszug mit der Gutschrift noch nicht herausgegeben wurde.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenOlli K. kauft ein Wirtschaftsgesetz für 35 € in einem Buchladen und möchte per Überweisung bezahlen. Er erteilt seiner Bank einen entsprechenden Überweisungsauftrag. 20 Minuten, nachdem er die Bank verlassen hat, fällt ihm auf, dass er das Gesetz doch nicht braucht, da er schon eins hat und möchte die Überweisung rückgängig machen.

Dies ist noch möglich, weil (bzw. solange) die Bank des Zahlungsempfängers des Buchladens die Zahlung noch nicht angezeigt hat.