Man unterscheidet
gezogene Wechsel
ist Zahlungsanweisung
eigene Wechsel (= Solawechsel)
ist Zahlungsversprechen.
Beim gezogenen Wechsel weist der Aussteller den Bezogenen unbedingt (!) an, eine bestimmte Geldsumme an einem bestimmten Zeitpunkt an den durch die Wechselurkunde als berechtigt Ausgewiesenen zu bezahlen.
Der eigene Wechsel hingegen ist ein unbedingtes und abstraktes Zahlungsversprechen. Hierin verpflichtet sich der Aussteller, eine bestimmte Geldsumme an den Berechtigten an einem bestimmten Zeitpunkt zu bezahlen.
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