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Finanzmanagement - Wesen des Wechsels

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Finanzmanagement

Wesen des Wechsels

Der Wechsel ist ein Wertpapier (ähnlich wie der Scheck). Damit ist er kein gesetzliches Zahlungsmittel. Er ist eine abstrakte Urkunde, deren Form im Wechselgesetz (WG) geregelt ist.

Die Wechselforderung besteht losgelöst von dem Rechtsgeschäft, das dem Wechselgeschäft zugrunde liegt.

Merke

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Es wird unterschieden zwischen:

Beim gezogenen Wechsel weist der Aussteller den Bezogenen unbedingt (!) an, an den durch die Wechselurkunde als berechtigt Ausgewiesenen, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen.

Der eigene Wechsel ist ein unbedingtes und abstraktes Zahlungsversprechen. Der Aussteller verpflichtet sich dabei, eine bestimmte Geldsumme an den Berechtigten an einem bestimmten Zeitpunkt zu bezahlen.

Beispiel

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Kaufmann Karl kauft bei Kaufmann Fritz eine Maschine. Über den Kaufpreis akzeptiert Karl einen Wechsel. Allerdings gibt er die Maschine bedingt durch einen Defekt nach vier Wochen an Fritz zurück.

Durch die Rückgabe der Maschine ist Karl nicht automatisch von der Begleichung des Schuldwechsels befreit.