a) Der jährliche Abschreibungsbetrag liegt bei
Abschreibung = Anschaffungskosten/Nutzungsdauer
= 500.000/10
= 50.000 €.
Im ersten Jahr, also im Jahr 00, sind hiervon lediglich 25.000 € als Abschreibung zu verrechnen, denn der Zugang erfolgt am 1.8.00 und damit im zweiten Halbjahr des Jahres. Der Restbuchwert liegt am 31.12.04, also nach 4,5 Jahren, bei
Restbuchwert04 = Anschaffungskosten – Abschreibung00 – Abschreibung01-04
= 500.000 – 25.000 – 4·50.000
= 275.000 €.
Der Abschreibungsplan sieht damit folgendermaßen aus:
Jahr | Abschreibung | Restbuchwert |
00 | 25.000 | 475.000 |
01 | 50.000 | 425.000 |
02 | 50.000 | 375.000 |
03 | 50.000 | 325.000 |
04 | 50.000 | 275.000 |
b) Die Änderung der Nutzungsdauer stellt eine Änderung von Schätzungen dar und ist nach IAS 8 prospektiv, also für die Zukunft, zu erfassen. Am Ende des Jahres 04 sind bereits 4,5 Jahre der gesamten Nutzungsdauer von acht Jahren verbraucht, folglich wird der Restbuchwert von 275.000 € auf die noch verbleibenden 3,5 Jahre verteilt. Man erhält damit einen jährlichen Abschreibungsbetrag von
AB05-08 = Restbuchwert 04/Restnutzungsdauer
= 275.000/3,5
= 78.571,43 €.
Damit sieht der Abschreibungsplan folgendermaßen aus:
Jahr | Abschreibung | Restbuchwert |
00 | 25.000,00 | 475.000,00 € |
01 | 50.000,00 | 425.000,00 |
02 | 50.000,00 | 375.000,00 |
03 | 50.000,00 | 325.000,00 |
04 | 50.000,00 | 275.000,00 |
05 | 78.571,43 | 196.428,57 |
06 | 78.571,43 | 117.857,14 |
07 | 78.571,43 | 39.285,71 |
08 | 39.285,71 | 0,00 |
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