a) Bei der straight-line-method (= lineare Abschreibung) wird pro Jahr
Abschreibung = Anschaffungskosten/Nutzungsdauer
= 322.000/5
= 64.400 €
abgeschrieben. Zu beachten ist allerdings, dass im Jahr 00 lediglich 5/12 dieses Betrags abgeschrieben werden. Man erhält damit folgenden Abschreibungsplan:
Jahr | Abschreibung | |
00 | 26.833 (= 322.000/(5/5/12)) | 295.167 |
01 | 64.400 | 230.767 |
b) Bei der dimishing-balance-method (= geometrisch-degressive Abschreibungsmethode) wird jeweils ein konstanter Prozentsatz vom Restbuchwert des Vorjahres abgeschrieben. Man erhält hier für das Jahr 00 eine Abschreibung von AB = 0,3·322.000 = 96.600 €. Diesen Wert dürfen wir aber nicht komplett abschreiben, da die Maschine erst im Mai des Jahres 00 angeschafft wurde. Die 96.600 Euro teilen wir durch 12 Monate und multiplizieren mit 5 (August bis Dezember) und erhalten eine Abschreibung im ersten Jahr von 40.250 Euro. Für das zweite Jahr lautet die Abschreibung
Abschreibung = Abschreibungsprozentsatz·Restbuchwert der Vorperiode
= 281.750·0,3
= 84.525.
Damit erhält man folgenden Abschreibungsplan:
Jahr | Abschreibung | Restbuchwert |
00 | 40.250 | 281.750 |
01 | 84.525 | 197.225 |
c) Bei der units-of-production-method (= Leistungsabschreibungsmethode) wird nach Maßgabe der verbrauchten Stunden abgeschrieben. Da die Maschine über eine Laufzeit von 150.000 Stunden nutzbar ist, entstehen damit Abschreibungen von 322.000/150.000 Stunden = 2,14667 € pro Stunde. Hiermit werden für das Jahr 00 somit 10.000·2,14667 € = 21.466,67 € abgeschrieben, entsprechend für das Jahr 01 25.000·2,14667 = 53.666,67 €. Der Abschreibungsplan lautet entsprechend:
Jahr | Abschreibung | Restbuchwert |
00 | 21.467 | 300,533,33 |
01 | 53.667 | 246.867 |
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