Man hat bei den Forschungs- und Entwicklungskosten zu unterteilen in:
Forschungskosten
Aktivierungsverbot
Entwicklungskosten
Aktivierungspflicht
Die im Jahre 00 und im Jahre 01 entstandenen Aufwendungen für die Forschung sind nicht zu aktivieren. Es handelt sich um 12·150.000 = 1.800.000 € für das Jahr 00 und 3·150.000 = 450.000 € für das Jahr 01. Diese Beträge finden also nicht Eingang in die Bilanz, sondern werden über die Gewinn- und Verlustrechnung kalkuliert.
Die Entwicklungskosten hingegen unterliegen einer Aktivierungspflicht. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten, wobei hier die direkten Kosten als auch die produktiven Gemeinkosten einzubeziehen sind. Es handelt sich damit um 4·120.000 + 4·180.000 = 1.200.000 €. Die Gemeinkosten des Verwaltungsbereichs sind Aufwand und nicht zu aktivieren.
Man erhält damit im Jahre 01 bei monatsgenauer Abschreibung folgende Werte:
Posten | Rechnung | Betrag |
Herstellungskosten am 01.08.01 | 1.200.000 | |
Abschreibungen in 01 | 1.200.000/20·(5/12) | 25.000 |
Bilanzwert am 31.12.01 | 1.175.000 |
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