a) Der beizulegende Zeitwert (= Fair Value) wird für die Neubewertung der Maschine am Jahresende 00 verwendet. Bei der Neubewertungsmethode (Revaluation Model) wird der Zuschreibungsbetrag erfolgsneutral (!) in eine Neubewertungsrücklage eingestellt. Diese ist dann Teil des Eigenkapitals. Zunächst wird die lineare Abschreibung vorgenommen als
Abschreibung = Anschaffungskosten/Nutzungsdauer·4/12
= 300.000/10·4/12
= 10.000 €.
Da die Anschaffung der Maschine im September erfolgt, sind für das Jahr 00 nur noch 4/12 abzuschreiben. Nun ist der verbleibende Buchwert, also 300.000 – 10.000 = 290.000 €, mit dem fair value zu vergleichen. Da der fair value mit 400.000 € über dem vorläufigen Buchwert liegt, ist eine Zuschreibung in Höhe von 400.000 – 290.000 = 110.000 € vorzunehmen. Der Buchungssatz lautet entsprechend:
Fertigungsanlagen 110.000 an Neubewertungsrücklage 110.000 €.
Methode
Damit bleibt „per Saldo“ der ursprüngliche Buchwert bei der Maschine erhalten, den man ausrechnen könnte als
urspgl. Buchwert = neuer Buchwert – Neubewertungsrücklagen
= 400.000 – 110.000
= 290.000 €.
b) Die Fertigungsanlage wird linear über die verbliebene Restnutzungsdauer von 9,66 Jahren abgeschrieben, der Abschreibungsbetrag liegt damit bei
400.000/9,66 = 41.407,87 €.
Der Restwert am 31.12.01 beträgt damit
400.000 – 41.407,87 = 358.592,13 €.
Zusätzlich muss die Neubewertungsrücklage auf die Laufzeit verteilt werden. Ein Teil der Rücklage wird durch die Nutzung realisiert, so dass insoweit eine Umbuchung in die Gewinnrücklagen erfolgen kann. Man rechnet hierfür
110.000/9,66 = 11.387,16 €.
Die Neubewertungsrücklage liegt damit am Ende des Jahres 01 bei 110.000 - 11.387,16 = 98.612,84 €.
Die Gewinnrücklage (= reserves) liegt bei 11.387,16 €.
Merke
Die Neubewertungsrücklage muss nicht aufgelöst werden, wenn die Anlage weiter benutzt werden sollte. Sie kann dann auch in voller Höhe fortgeführt werden, eine Umbuchungspflicht in die Gewinnrücklagen besteht erst bei Abgang des entsprechenden Aktivpostens.
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