Die jährlichen Inspektionskosten sind bei den IFRS laufende Wartungskosten und damit Erhaltungsaufwand. Sie werden nicht aktiviert.
Hingegen bilden die Kosten für die Generalüberholung einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen und müssen deswegen als Komponente der Maschine aktiviert werden. Ohne die Generalüberholung wäre die Maschine nicht mehr nutzbar und könnte insofern keine Zahlungen in der Zukunft erwirtschaften. Die Abschreibung der zusätzlich aktivierten Kosten der Generalüberholung erfolgt über vier Jahre bis zur nächsten Generalüberholung.
Methode
Bei den IFRS werden nachträgliche Aufwendungen eher aktiviert als im HGB. Im HGB liegt nämlich sowohl bei den jährlichen Wartungskosten als auch bei der Generalüberholung ein Erhaltungsaufwand vor, welcher sofort als Aufwand verrechnet wird und gerade nicht aktiviert werden darf. Die Kosten für die Generalüberholung stellen nämlich keine wesentlichen Verbesserungen im Vergleich zum Ursprungszustand dar.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Erhaltungsaufwand
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Erhaltungsaufwand (Einkünfte) aus unserem Online-Kurs Einkommensteuer für Bibus interessant.
-
Aufgabe: Aktivierung von Aufwendungen nach IFRS
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Aufgabe: Aktivierung von Aufwendungen nach IFRS (Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung) aus unserem Online-Kurs Bilanz nach IAS / IFRS (Internationale Rechnungslegung) interessant.