Es sind zunächst die Anschaffungskosten zu berechnen. Wichtig ist, dass hierzu lediglich die Einzelkosten gehören, außerdem ist die Unternehmung nicht komplett vorsteuerabzugsfähig. Dies bedeutet, dass der nicht abzugsfähige Teil (= 30 %) hinzugerechnet werden muss. Man rechnet insofern folgendermaßen:
Posten | Rechnung | Betrag |
Anschaffungspreis, netto | 400.000 € | |
30 % Vorsteuer vom Anschaffungspreis | 0,3·0,19·400.000 € | 22.800 € |
Transportkosten netto 4.000 | 4.000 € | |
30% Vorsteuer auf die Transportkosten | 0,3·0,19·4000 | 228 € |
Transportversicherung (umsatzsteuerfrei) | 3.500 € | |
Installationskosten (¼ von 6.000 €) | 0,25·6.000 | 1.500 € |
Anschaffungskosten am 1.8.00 | 432.028 € |
Man rechnet auf diesen Betrag der Anschaffungskosten dann die geometrisch-degressive Abschreibung, indem der Abschreibungsprozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert genommen wird.
Die Anschaffungskosten von 432.028 Euro werden x 0,3 gerechnet, somit erhält man einen regulären degressiven Abschreibungswert von 129.608,40 Euro.
Diesen Wert müssen wir nun durch 12 Monate teilen und dann mit 5 Monaten (August bis Dezember) multiplizieren. So kommen wir auf eine Abschreibung für das Jahr 00 von 54.003,50 Euro.
Dies führt zu folgender Tabelle:
Jahr | Abschreibung | Restbuchwert |
00 | 54.003,50 | 378.024,50 |
01 | 113.407,35 | 264.617,15 |
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