Es sind zunächst die Anschaffungskosten zu berechnen. Wichtig ist, dass hierzu lediglich die Einzelkosten gehören, außerdem ist die Unternehmung nicht komplett vorsteuerabzugsfähig. Dies bedeutet, dass der nicht abzugsfähige Teil (= 30 %) hinzugerechnet werden muss. Man rechnet insofern folgendermaßen:
Posten  | Rechnung  | Betrag  | 
Anschaffungspreis, netto  | 400.000 €  | |
30 % Vorsteuer vom Anschaffungspreis  | 0,3·0,19·400.000 €  | 22.800 €  | 
Transportkosten netto 4.000  | 4.000 €  | |
30% Vorsteuer auf die Transportkosten  | 0,3·0,19·4000  | 228 €  | 
Transportversicherung (umsatzsteuerfrei)  | 3.500 €  | |
Installationskosten (¼ von 6.000 €)  | 0,25·6.000  | 1.500 €  | 
Anschaffungskosten am 1.8.00  | 432.028 €  | 
Man rechnet auf diesen Betrag der Anschaffungskosten dann die geometrisch-degressive Abschreibung, indem der Abschreibungsprozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert genommen wird.
Die Anschaffungskosten von 432.028 Euro werden x 0,3 gerechnet, somit erhält man einen regulären degressiven Abschreibungswert von 129.608,40 Euro.
Diesen Wert müssen wir nun durch 12 Monate teilen und dann mit 5 Monaten (August bis Dezember) multiplizieren. So kommen wir auf eine Abschreibung für das Jahr 00 von 54.003,50 Euro.
Dies führt zu folgender Tabelle:
Jahr  | Abschreibung  | Restbuchwert  | 
00  | 54.003,50  | 378.024,50  | 
01  | 113.407,35  | 264.617,15  | 
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