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Bilanz nach IAS / IFRS - Kapitalkonsolidierung

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Bilanz nach IAS / IFRS

Kapitalkonsolidierung

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Die Erstellung der Konzernbilanz erfolgt durch Konsolidierung in vier Schritten:

Als Kapitalkonsolidierung wird ausgehend vom Summenabschluss der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen (Mutter- und Tochterunternehmen) die Verrechnung des Buchwerts der Beteiligung an einem Tochterunternehmen mit dem anteiligen Eigenkapital des Tochterunternehmens bezeichnet.

Kapitalkonsolidierung bedeutet, dass

  • die Beteiligung der Mutter

  • gegen das Eigenkapital der Tochter

verrechnet wird.

Beispiel

Die Mutterunternehmung Mutter-AG ist an der Tochter-GmbH mit 5.000 € beteiligt. Die Bilanz der Mutter weist dies im Anlagevermögen unter „Beteiligungen” aus, in der Bilanz der Tochter stehen die 5.000 € im Eigenkapital.

Beide Positionen werden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung eliminiert und tauchen also in der Konzernbilanz nicht mehr auf. Dies entspricht der Einheitstheorie, denn wenn man den Konzern als einheitliche Unternehmung ansieht, so ist es nicht möglich, dass eine Unternehmung sich selbst besitzt.

Die Kapitalkonsolidierung funktioniert nach folgenden Methoden:

  • Vollkonsolidierung

    • bei Tochterunternehmen 

  • Quotenkonsolidierung

    • bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten (= Joint operations) 

  • Equity-Methode

    • bei assoziierten Unternehmen

    • bei Gemeinschaftsunternehmen (= Joint Ventures).

Im Folgenden wird die Aufwands- und Ertragskonsolidierung besprochen.