Beispiel
Im Rahmen der SchuldenKonsolidierung ist die Forderung bei A und die Verbindlichkeit bei B auszubuchen.
Der Schuldenkonsolidierungssatz lautet mithin:
Verbindlichkeiten an Forderungen 10.000 €.
Damit taucht der Vorgang in der Konzernbilanz nicht mehr auf.
Beispiel
Der Gläubiger A muss eine Wertberichtigung auf seine Forderung vornehmen, der Schuldner B hingegen darf seine Verbindlichkeit nicht korrigieren. Insofern steht der Forderung in der Einzelbilanz des Gläubigers eine Verbindlichkeit in Höhe von 1.000 € in der Einzelbilanz des Schuldners gegenüber.
Der Buchungssatz in der Einzelbilanz des Gläubigers war:
Abschreibung an Forderungen 2.000 €.
Aus Konzernsicht ist aus dem Einheitsgedanken dieser Aufwand hingegen nicht entstanden und muss folglich konsolidiert werden.
Deshalb lautet der erste Konsolidierungsbuchungssatz:
Forderungen an Abschreibung 2.000 €,
der zweite Konsolidierungsbuchungssatz danach dann:
Verbindlichkeiten an Forderungen 10.000 €.
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