a) Eine Kapitalkonsolidierung ist nötig, weil der Beteiligungsbuchwert bei der Mutter und das Eigenkapital bei der Tochter dieselbe Sache zweimal ausdrücken, denn die Mutter kauft zum Beteiligungsbuchwert das Eigenkapital der Tochter.
Der Buchwert errechnet sich als
Differenz aus
Beteiligungswert (der bei der Mutter gebucht wird) und dem
quotalen, neubewerteten Eigenkapital der Tochter.
b) Man kalkuliert KAP = 1.500 – 1*1.000 = 500 €.
c) Man rechnet KAP = 800 – 1*1.000 = -200 €.
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