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Bilanz nach IAS / IFRS - Lösung: Zwischenerfolgseliminierung

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Bilanz nach IAS / IFRS

Lösung: Zwischenerfolgseliminierung

Wir unterscheiden bei der Bewertung zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB

  • die Wertuntergrenze und

  • die Wertobergrenze.

Es gilt

Materialeinzelkosten 1.000

Fertigungseinzelkosten 2.000

Transportkosten (sind auch FEK) 200

Materialgemeinkosten 500

Fertigungsgemeinkosten 300

= Konzernmindestwert, d.h. Wertuntergrenze 4.000 €

Der Konzernhöchstwert ergibt sich damit zu

Wertuntergrenze 4.000

zzgl. Verwaltungsgemeinkosten 200

= Konzernhöchstwert = Wertobergrenze 4.200 €.

Der zu eliminierende Zwischengewinn ist davon abhängig, ob zur Wertobergrenze oder zur Wertuntergrenze aktiviert wurde.

Ansatz zur Wertobergrenze

Ansatz zur Wertuntergrenze

Anschaffungskosten 5.550

Anschaffungskosten 5.550

abzgl. Konzernhöchstwert 4.200

abzgl. Konzernmindestwert 3.200

Zwischengewinn 1.350

Zwischengewinn 2.350

Beim Ansatz zur Wertuntergrenze lautet der Buchungssatz

Umsatzerlöse 277.500

                                            an aktivierte Eigenleistungen 16.000

                                                 Bestandserhöhung 24.000

                                                 Materialaufwendungen 222.000

                                                 Jahresüberschuss 15.500

Die Bestandserhöhung berechnet sich als 6·4.000 = 24.000 €, die aktivierten Eigenleistungen sind 4·4.000 = 16.000 €.

b) Die Abschreibungen laufen über vier Perioden. Der Wertansatz in der Bilanz der Tochter liegt bei 5.550 € pro Motor, der Wertansatz im Konzernabschluss hingegen bei 4.000 € pro Stück. Damit ist die Abschreibung im Einzelabschluss 5.550/4 = 1.387,50 €, im Konzernabschluss dagegen 4.000/4 = 1.000 €.