Aufgabe:
Die Konzernmutter liefert an die Konzerntochter für 5.550 € Motoren. Die Kalkulation liefert die folgende Tabelle:
Positionen | Betrag |
Materialeinzelkosten | 1.000,00 € |
Fertigungseinzelkosten | 2.000,00 € |
Materialgemeinkosten | 500,00 € |
Fertigungsgemeinkosten | 300,00 € |
Verwaltungskosten (produktionsbezogen) | 200,00 € |
Lizenzgebühr | 150,00 € |
Kosten für Transport von Mutter an Tochter | 200,00 € |
anteilige Werbekosten | 200,00 € |
Gewinnaufschlag | 1.000,00 € |
Die Lieferung erfolgt im Jahre 02, es wurden 50 Motoren geliefert. Zehn Motoren liegen am Jahresende bei der Tochter noch auf Lager, zu Anschaffungskosten bewertet. Vier Motoren werden bei der Tochter in der Produktion eingesetzt, sechs sind als Handelsware zur Weiterveräußerung bestimmt. Die restlichen Motoren wurden für 7.000 € pro Stück bereits an Dritte verkauft.
a) Berechne
den Konzernmindestwert und
den Konzernhöchstwert.
b) In der Konzernbilanz möge zur Wertuntergrenze bewertet werden. Kalkuliere die Wertansätze in der Konzernbilanz in den einzelnen Jahren 02 – 06 und außerdem die jeweiligen Zwischengewinne.
Vertiefung
Lösung:
a) Wir kalkulieren
den Konzernmindestwert und
den Konzernhöchstwert.
Der Konzernmindestwert bildet die Wertuntergrenze bei der Aktivierung eines Motors.
Positionen | Betrag |
Materialeinzelkosten | 1.000,00 € |
Fertigungseinzelkosten | 2.000,00 € |
Materialgemeinkosten | 500,00 € |
Fertigungsgemeinkosten | 300,00 € |
Transportkosten | 200,00 € |
Konzernmindestwert (= Wertuntergrenze) | 4.000,00 € |
Der Konzernhöchstwert hingegen bildet die Wertobergrenze.
Positionen | Betrag |
Wertuntergrenze | 4.000,00 € |
Verwaltungsgemeinkosten | 200,00 € |
Konzernhöchstwert (= Wertobergrenze) | 4.200,00 € |
b) Man erhält den Ansatz in der Konzernbilanz folgendermaßen:
Bilanz | Einzelabschlusswert | Konzernabschluss- | Zwischengewinn | Konzernbilanz- |
31.12.02 | 5.550,00 | 4000 | 1550 | -1550 |
31.12.03 | 4.162,50 | 3000 | 1162,5 | -1162,5 |
31.12.04 | 2.775,00 | 2000 | 1.175,00 | -775 |
31.12.05 | 1.387,50 | 1000 | 587,50 | -387,5 |
31.12.06 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Der jährliche Zwischengewinn, also die Differenz aus dem Wertansatz im Einzelabschluss und Konzernabschluss, muss in voller Höhe aus dem Aktivvermögen und aus dem Bilanzgewinn eliminiert werden. Er verringert sich jährlich um die Differenz der Abschreibungsbeträge.
GuV | Abschreibung | Zwischengewinn-Konsolidierung | Abschreibung | Jahresüber- | Gewinnvortrag |
31.12.01 | - | -1550 | - | -1550 | |
31.12.02 | 1.387,50 | 387,5 | 1000 | 387,5 | -1550 |
31.12.03 | 1.387,50 | 387,5 | 1000 | 387,5 | -1162,5 |
31.12.04 | 1.387,50 | 387,5 | 1000 | 387,5 | -775 |
31.12.05 | 1.387,50 | 387,5 | 1000 | 387,5 | -387,5 |
Die Abschreibungen des Einzelabschlusses in Höhe von 1.387,50 € sind aus Konzernsicht zu hoch. Diese müssen deshalb in der Konzern-GuV korrigiert werden.
Die Zwischengewinnkonsolidierung erhöht in den Jahren 03 - 06 den Konzern-Jahresüberschuss gegenüber dem Einzel-Jahresüberschuss um 387,50 €. Diese Zahl errechnet sich aus Abschreibung aus dem Einzelabschluss abzgl. der Abschreibung aus dem Konzernabschluss, also 1.387,50 – 1.000 = 387,50 €.
Zur technischen Überleitung des Konzern-Jahresüberschusses in den Konzern-Bilanzgewinn muss in der Gewinnverwendungsrechnung der Zwischengewinn des Vorjahres als Sollposition (= Minderung des Gewinnvortrags bzw. Erhöhung des Verlustvortrags) eingestellt werden.
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