Das Rahmenkonzept (= Framework) ist als Rahmenwerk nicht verbindlich.
Expertentipp
Die Punkte des Frameworks werden immer dann angewendet, wenn Regelungslücken bei den Standards oder Interpretations bestehen. Seine Inhalte sind also nicht verbindlich!
Bestandteile des Framework sind (F 5):
Zielsetzung von Jahresabschlüssen
Qualitative Merkmale der Rechnungslegung
Definition, Ansatz und Bewertung der Abschlusselemente,
Kapital und Kapitalerhaltungskonzept.
Zielsetzung von Jahresabschlüssen ist es, Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu geben (F 12). Qualitative Anforderungen an den Abschluss sind im Rahmenkonzept geregelt:
Verständlichkeit
Relevanz
Wesentlichkeit
Verlässlichkeit
glaubwürdige Darstellung
wirtschaftliche Betrachtungsweise
Neutralität
Vorsicht
Vollständigkeit
Vergleichbarkeit
Zeitnähe
Abwägung von Nutzen und Kosten
Abwägung der qualitativen Anforderungen an den Abschluss
Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes.
Expertentipp
Weiterhin werden im Rahmenkonzept bereits wichtige Größen eingeführt, nämlich Vermögenswerte (F 4.4 (a)), Schulden (F 4.4 (b)), Eigenkapital (F 4.4 (c)), Erträge (F 4.25 (a)), Aufwendungen (F 4.25 (b)). Auch hier lohnt sich ein erstes Durchlesen, denn bei späteren Betrachtungen kommen wir hierauf zurück.
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