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Bilanz nach IAS / IFRS - Rahmenkonzept IFRS

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Bilanz nach IAS / IFRS

Rahmenkonzept IFRS

Das Rahmenkonzept (= Framework) ist als Rahmenwerk nicht verbindlich.

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenFRAMEWORK:

Die Punkte des Frameworks werden immer dann angewendet, wenn Regelungslücken bei den Standards oder Interpretations bestehen. Seine Inhalte sind also nicht verbindlich!

Bestandteile des Framework sind (F 5):

  • Zielsetzung von Jahresabschlüssen

  • Qualitative Merkmale der Rechnungslegung

  • Definition, Ansatz und Bewertung der Abschlusselemente,

  • Kapital und Kapitalerhaltungskonzept.

Zielsetzung von Jahresabschlüssen ist es, Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu geben (F 12). Qualitative Anforderungen an den Abschluss sind im Rahmenkonzept geregelt:

  • Verständlichkeit

  • Relevanz

  • Wesentlichkeit

  • Verlässlichkeit

  • glaubwürdige Darstellung

  • wirtschaftliche Betrachtungsweise

  • Neutralität

  • Vorsicht

  • Vollständigkeit

  • Vergleichbarkeit

  • Zeitnähe

  • Abwägung von Nutzen und Kosten

  • Abwägung der qualitativen Anforderungen an den Abschluss

  • Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes.

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenAm besten lesen Sie sich kurz im IFRS-Regelwerk an dieser Stelle die gerade erwähnten Punkte durch. Wir werden an späterer Stelle die Punkte erläutern. Sie schaffen sich so einen ersten Einblick und lernen, dass das Arbeiten mit dem Regelwerk (= HGB bei nationaler Rechnungslegung, IAS/IFRS bei internationaler Rechnungslegung, EStG etc. beim deutschen Steuerrecht) entscheidend ist.

Weiterhin werden im Rahmenkonzept bereits wichtige Größen eingeführt, nämlich Vermögenswerte (F 4.4 (a)), Schulden (F 4.4 (b)), Eigenkapital (F 4.4 (c)), Erträge (F 4.25 (a)), Aufwendungen (F 4.25 (b)). Auch hier lohnt sich ein erstes Durchlesen, denn bei späteren Betrachtungen kommen wir hierauf zurück.