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Bilanz nach IAS / IFRS - Zielsetzung und Grundsätze der Finanzberichterstattung nach IFRS

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Bilanz nach IAS / IFRS

Zielsetzung und Grundsätze der Finanzberichterstattung nach IFRS

Nach Conceptual Framework besteht die (alleinige) Zielsetzung der Finanzberichterstattung in der Bereitstellung von Finanzinformationen über die Berichterstattende Einheit, welche für gegenwärtige und potenzielle Kapitalgeber (Eigen- und Fremdkapitalgeber sowie sonstige Gläubiger) bei Ressourcenallokationsentscheidungen nützlich sind.

Dabei umfasst der Kreis der durch die bereitzustellenden Finanzinformationen zu unterstützenden Ressourcenallokationsentscheidungen insbesondere

  • Entscheidungen hinsichtlich des Kaufs, Verkaufs oder des Haltens von Eigenkapital- und Fremdkapitaltiteln,
  • Entscheidungen hinsichtlich der Gewährung oder der Kündigung von Darlehen und anderen Krediten, sowie
  • Entscheidungen über die Stimmrechtsausübungen in Bezug auf Handlungen des Managements oder die sonstige Beeinflussung der Handlungen des Managements, welche die Nutzung der ökonomischen Ressourcen der Bericht erstattenden Einheit betreffen.

Die zuletzt genannten Arten von Entscheidungen beinhalten – nach dem Verständnis des IASB – auch Entscheidungen über die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern in den Organen der Berichterstattenden Einheit ebenso wie Entscheidungen über die Angemessenheit der Bezüge des Managements (Conceptual Framework. BC 1.35 – 1.38).

Damit dient die IFRS-Finanzberichterstattung auch dem sog. „Stewardship“, dass als das sorgsame und verantwortungsvolle Management von zur Obhut anvertrauten Ressourcen definiert ist (Conceptual Framework. BC 1.41). Auch wenn damit die „Rechenschaftslegung“ als Aufgabe der Finanzberichterstattung genannt wird, handelt es sich dennoch nicht um ein eigenständiges oder gar ein im Verhältnis zur Informationsvermittlung gleichberechtigtes Ziel.

Die Beurteilung der Wahrnehmung des „Stewardship“ ist vielmehr als ein Input für die mithilfe der Finanzinformationen durchzuführenden Ressourcenallokationsentscheidungen anzusehen, aber sie ist kein für sich selbst stehendes Ziel. Selbst die aus den Informationenmöglicherweise gezogene Schlussfolgerung eines als unzufriedenstellend wahrgenommenen Stewardship seitens des Managements, die zu einer Ablösung des Managements führt, verfolgt das Ziel der Steigerung künftiger finanzieller Rückflüsse (Conceptual Framework. BC 1.35 a) und dient damit letztlich auch der Ressourcenallokation.

Gemäß Conceptual Framework werden die von den Kapitalgebern zu treffenden Ressourcenallokationsentscheidungen in dem oben behandelten weiten Sinne sowohl durch Finanzinformationen unterstützt, welche helfen künftige Zahlungsmittelüberschüsse hinsichtlich des Betrags, des Zeitpunkts und der Unsicherheiten vorauszusagen, als auch durch Informationen, die der Einschätzung des effizienten und des effektiven Umgangs des Managements und des Leitungsorgans mit seinen Verantwortlichkeiten im Einsatz der Ressourcen der Bericht erstattenden Einheit dienen.