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Bilanz nach IAS / IFRS - Conceptual Framework

Kursangebot | Bilanz nach IAS / IFRS | Conceptual Framework

Bilanz nach IAS / IFRS

Conceptual Framework

Das Conceptual Framework hat gem. Conceptual Framework. SP 1.1 folgende Aufgaben in der IFRS-Rechnungslegung:

  • Unterstützung des IASB bei der Entwicklung von Standards, die auf konsistenten Konzepten basieren,
  • Unterstützung der Abschlussersteller, konsistente Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu entwickeln, wenn kein anderer Standard eine bestimmte Transaktion oder ein bestimmtes Ereignis regelt, und Unterstützung der Abschlussersteller, konsistente Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu entwickeln, wenn ein Standard ein Bilanzierungs- oder Bewertungswahlrecht enthält, und
  • Unterstützung aller interessierten Parteien, die Standards zu verstehen und zu interpretieren.

Bemerkenswert ist insbesondere die Unterstützungsfunktion der Abschlussersteller zur Auswahl einer konsistenten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode im Falle eines in den IFRS/IAS enthaltenen Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechts. Ob hieraus zukünftig generell eine Beschränkung der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte folgen wird, lässt sich jedoch nichtendgültig beantworten.

Weiterhin ist bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass das Conceptual Framework weder einen IAS/IFRS-Standard bzw. eine SIC/IFRIC-Interpretation noch bestimmte Anforderungen innerhalb eines solchen Standards bzw. einer Interpretation außer Kraft setzen kann (Conceptual Framework. SP 1.2). Vielmehr bedarf die Änderung konkreter Standards jeweils eines eigenen auf diesen Standard bezogenen Due Process.

Im Unterschied zu den Vorgängerversionen des neuen Conceptual Framework legt sich der IASB für den Fall eines Konflikts zwischen den IAS/IFRS bzw. SIC-/IFRIC-Interpretationen und dem (neuen) Conceptual Framework eine Angabe- und Erläuterungspflicht des Widerspruchs fest. Trotz der auf der konzeptionellen Ebene eines Conceptual Framework notwendigerweise eher allgemein und teilweise auch abstrakt gehaltenen Ausführungen, dürfte der Begründungszwang des IASB tendenziell eine höhere Stringenz der Rechnungslegungsanforderungen in der zukünftigen Ausgestaltung der IFRS-Rechnungslegung erwarten lassen.