Wenn Unternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen sind (und nur diese!) unter sich Lieferungen und Leistungen austauschen, so hat man aus Sicht der Einheitstheorie einen Innenumsatz, denn die eine „Betriebsstätte“ liefert einer anderen „Betriebsstätte“ etwas. Die Erträge, die sich beim Lieferanten ergeben, müssen folglich
mit den darauf entfallenden Aufwendungen verrechnet werden oder
als Bestandserhöhung oder
als andere aktivierte Eigenleistungen
ausgewiesen werden.
Beispiel
Man konsolidiert folgendermaßen:
Posten | Mutter | Tochter | Summen-GuV | Konzern-GuV | ||
Umsätze | 1.500 | 2.000 | 3.500 | 1.500 | 2.000 | |
Materialaufwand | 1.200 | 1.500 | 2.700 | 1.500 | 1.200 |
Die Mutter liefert (Ertrag bei ihr in Höhe von 1.500 €) an die Tochter (Aufwand bei Marc-GmbH in Höhe von 1.500 €). Beides muss im Rahmen der GuV-Konsolidierung wieder weggebucht werden, denn nach der Einheitstheorie kann nicht die eine Betriebsstätte gegen eine andere Erträge realisieren und die andere nicht gleichzeitig Aufwendungen haben. Auf Konzern-Ebene ist also nur der Weiterverkauf der Tochter an den Absatzmarkt „draußen“ ein Ertrag (in Höhe von 2.000 €). Nur der Einkauf der Mutter am Faktormarkt „draußen“ ist ein Aufwand (1.200 €).
Beispiel
Der Umsatzerlös der Mutter muss im Rahmen der Konsolidierung wieder entfernt werden. Vielmehr entsteht aber auf Konzernebene ein Ertrag in Höhe von 500 €, da die Position noch auf Lager liegt.
Posten | Mutter | Tochter | Summen-GuV | Konsolidierung S H | Konzern-GuV | |
Umsätze | 500 | 500 | 500 | |||
Bestandsänderungen | ||||||
Fertigerzeugnisse | 500 | 500 |
Auch aus der Schuldenkonsolidierung können sich Konsequenzen für die GuV-Konsolidierung ergeben, wie folgendes Beispiel zeigt.
Beispiel
Das Disagio beträgt 0,05·50.000 = 2.500 €. Man rechnet in den Einzelabschlüssen und in der Konzernbilanz wie folgt.
00 | 01 | 02 | 03 | |
Einzelbilanzen | ||||
MU: Forderung | (#) 48125 | 48.750 | 49.375 | 50.000 |
TU: Verbindlichkeit | 50.000 | 50.000 | 50.000 | 50.000 |
Differenz | 1.875 | 1.250 | 625 | - |
Konzernbilanz | ||||
Forderung | 0 | 0 | 0 | 0 |
Verbindlichkeit | 0 | 0 | 0 | 0 |
Bilanzgewinn | 1.875 | 1.250 | 625 | 0 |
(#) (1 - 0,05)·50.000 + 2.500/4 = 48.125.
Man erhält hieraus die folgende Entwicklung in der Konzern-GuV.
Jahr | GuV | TU | MU | Konsolidierung | Konzern-GuV | |
S | H | |||||
1 | Zinsaufwand | 4.000 + 2.500 | 6.500 | |||
Zinsertrag | 4.000 + 625 | 4.625 | ||||
Jahresüberschuss | 1.875 | 1.875 | ||||
Gewinnvortrag | ||||||
Bilanzgewinn | 1.875 | |||||
2 | Zinsaufwand | 4.000 | 4.000 | |||
Zinsertrag | 4.000 + 625 | 4.625 | ||||
Jahresüberschuss | 625 | -625 | ||||
Gewinnvortrag | 1.875 | |||||
Bilanzgewinn | 1.250 | |||||
3 | Zinsaufwand | 4.000 | 4.000 | |||
Zinsertrag | 4.000 + 625 | 4.625 | ||||
Jahresüberschuss | 625 | -625 | ||||
Gewinnvortrag | 1.250 | |||||
Bilanzgewinn | 625 | |||||
4 | Zinsaufwand | 4.000 | 4.000 | |||
Zinsertrag | 4.000 + 625 | 4.625 | ||||
Jahresüberschuss | 625 | -625 | ||||
Gewinnvortrag | +625 | |||||
Bilanzgewinn | 0 |
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