Vollkonsolidierung bedeutet, dass
- das Vermögen,
- die Schulden,
- die Erträge und
- die Aufwendungen
der Tochterunternehmen vollständig (zu 100 %) in den Konzernabschluss einbezogen werden.
Die Vollkonsolidierung funktioniert wiederum nach der Erwerbsmethode, speziell der Neubewertungsmethode.
Wir unterscheiden die Fälle
der vollständigen Beherrschung
die Mutter habe 100 % der Anteile der Tochter und
der unvollständigen Beherrschung
die Mutter habe mehr als 50 %, aber weniger als 100 % der Anteile der Tochter (Existenz von Minderheitsgesellschaftern also).
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