Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen des einen Unternehmens gegen ein anderes Konzernunternehmen mit den Verbindlichkeiten, die bei diesem bestehen, aufgerechnet.
Ohne Aufrechnungsdifferenzen
Beispiel
Das Konzernunternehmen A tätigt eine Lieferung an das Konzernunternehmen B in Höhe von 10.000 €. Da B nicht sofort bezahlt, aktiviert A eine Forderung in Höhe von 10.000 €, B entsprechend eine Verbindlichkeit.
Wie ist dieser Sachverhalt im Rahmen der Schuldenkonsolidierung zu behandeln?
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung ist die Forderung bei A und die Verbindlichkeit bei B auszubuchen.
Auch dies entspricht wiederum dem Einheitsgedanken, da eine Unternehmung nicht gegen sich selbst Forderungen bzw. Verbindlichkeiten haben kann.
Mit Aufrechnungsdifferenzen
Man unterscheidet
echte Aufrechnungsdifferenzen und
unechte Aufrechnungsdifferenzen.
Echte Aufrechnungsdifferenzen
Echte Aufrechnungsdifferenzen rühren durch unterschiedliche Handhabung aktiver und passiver Posten in den Einzelabschlüssen.
Beispiel
Das Konzernunternehmen 1 vergibt ein Darlehen in Höhe von 20.000 € an das Konzernunternehmen 2, und zwar unter Abzug eines Disagios von 4 %. Die Laufzeit beträgt vier Jahre.
Wie ist dieser Sachverhalt im Rahmen der Schuldenkonsolidierung zu behandeln?
Der Kreditnehmer (also Unternehmen 2) passiviert während der gesamten Laufzeit des Darlehens die Verbindlichkeit in Höhe von 20.000 €, während der Kreditgeber (also Unternehmen 1) zunächst eine Forderung in Höhe von 20.000·(1 - 0,04) = 20.000·0,96 = 19.200 € aktiviert, im zweiten Jahr dann 19.200 + (0,04·20.000)/4 = 19.200 + 200 = 2, im dritten Jahr dann 19.400 + 200 = 19.600 € etc, siehe nachfolgende Tabelle:
Positionen | Jahr 00 | Jahr 01 | Jahr 02 | Jahr 03 |
Forderung (beim Kreditgeber) | 19.200,00 € | 19.400,00 € | 19.600,00 € | 20.000,00 € |
Verbindlichkeit (beim Kreditnehmer) | 20.000,00 € | 20.000,00 € | 20.000,00 € | 20.000,00 € |
Unechte Aufrechnungsdifferenzen
Unechte Aufrechnungsdifferenzen hingegen sind eine Folge fehlerhafter Buchungen oder zeitlicher Unterschiede in der Entstehung von Forderungen und Verbindlichkeiten in den jeweiligen Einzelabschlüssen.
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