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Bilanz nach IAS / IFRS - Konsolidierung

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Bilanz nach IAS / IFRS

Konsolidierung

Ein Konzern ist die Bezeichnung für den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen. Im Rechnungswesen beschreibt die Konsolidierung die Aufrechnung konzerninterner Vorgänge mit dem Ziel der Vereinheitlichung der Einzelabschlüsse der Unternehmen. Die Unternehmen sind zwar rechtlich selbstständig, jedoch wirtschaftlich voneinander abhängig. Es gibt verschiedene Maßnahmen zur Konsolidierung für den Konzernabschluss, genannt Konzernkonsolidierung.

Der Konzernabschluss ist einem handelsbilanziellen Jahresabschluss ähnlich.

Die Aufgabe: Die Jahresabschlüsse beteiligter Tochterunternehmen zu einem gemeinsamen Jahresabschluss des Konzerns zu vereinen. Im Rahmen der Konsolidierung erfolgt die Vollkonsolidierung der Tochterunternehmen. Das bedeutet: Gewinn-, Verlust- und Bilanzpositionen gehen vollständig in die Konzernbilanz ein. Die Unternehmen stellt man im Konzernabschluss als ein Unternehmen dar und entfernt zu diesem Zweck finanzielle Verflechtungen und konzerninterne Geschäfte aus dem Konzernabschluss. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) müssen nur Unternehmen mit einer Kapitalgesellschaft an der Spitze einen Konzernabschluss durchführen.

Zur Konsolidierung der beteiligten Unternehmen vereinheitlicht man die einzelnen Abschlüsse und führt diese zu einem Summenabschluss zusammen. Im nächsten Schritt wird der summierte Abschluss von Verflechtungen innerhalb des Konzerns bereinigt.

Die Maßnahmen zur Konsolidierung unterscheiden sich in

  • Konsolidierung von Aufwand und Ertrag
  • Konsolidierung von Schulden
  • Eliminierung von Zwischenergebnissen
  • Konsolidierung des Kapitals

Wir reden im Folgenden über

  • Kapitalkonsolidierung,
  • Schuldenkonsolidierung,
  • GuV-Konsolidierung und
  • Zwischenerfolgseliminierung.