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Bilanz nach IAS / IFRS - Vollkonsolidierung

Kursangebot | Bilanz nach IAS / IFRS | Vollkonsolidierung

Bilanz nach IAS / IFRS

Vollkonsolidierung

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Vollkonsolidierung bedeutet, dass

  • das Vermögen,
  • die Schulden,
  • die Erträge und
  • die Aufwendungen

der Tochterunternehmen vollständig (zu 100 %) in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Die Vollkonsolidierung funktioniert wiederum nach der Erwerbsmethode, speziell der Neubewertungsmethode.

Wir unterscheiden die Fälle

  • der vollständigen Beherrschung

    • die Mutter habe 100 % der Anteile der Tochter und

  • der unvollständigen Beherrschung

    • die Mutter habe mehr als 50 %, aber weniger als 100 % der Anteile der Tochter (Existenz von Minderheitsgesellschaftern also).