Es geht um das Thema der Zwischenerfolgseliminierung. Es besteht ein Konzern zwischen der A-AG als Mutterunternehmen und der B-GmbH als Tochter. Nach der Einheitstheorie sind die Verflechtungen so darzustellen, als ob es sich um ein einziges Unternehmen handelt. Zwischengewinne der A-AG „auf Kosten“ der B-GmbH müssen deshalb eliminiert werden.
a) Im Einzelabschluss der A-AG entsteht durch die Veräußerung an die B-GmbH ein Gewinn von
GMU = 8.000·(20 – 5) = 8.000·15 = 120.000 €.
b) Bei der B-GmbH ist der Vorgang erfolgsneutral zu behandeln, die Ware wird mit den Anschaffungskosten in Höhe von 8.000·20 = 160.000 € aktiviert.
c) In der Konzernbilanz muss der Zwischengewinn von 120.000 € eliminiert werden, denn nach der Einheitstheorie sind die beiden Unternehmen wie zwei Teile ein und desselben Betriebs zu behandeln.
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