Man unterscheidet folgende Arten von Forderungen:
Kapitalforderungen,
Leistungsforderungen.
Unter Kapitalforderungen versteht man eine zeitlich befristete Überlassung von Geld, also z.B. von Krediten und Ausleihungen. Leistungsforderungen hingegen entstehen durch die Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen als Folge von Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen. Diese Leistungsforderungen führen dann in der Bilanz zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (= trade receivables), die kurzfristiger Natur sind. Kapitalforderungen werden bei der Erstbewertung zum Fair-Value zuzüglich direkter Nebenkosten bewertet (IAS 39.43). Die Folgebewertung erfolgt dann zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode (= IAS 39.46). Leistungsforderungen hingegen werden bei der Erstbewertung mit ihrem Fair-Value plus den Nebenkosten ausgewiesen, dies entspricht also den Anschaffungskosten. Forderungen werden brutto bewertet, also inkl. der Umsatzsteuer. Eine Leistungsforderung wird dann ausgewiesen, wenn die Erträge entstanden sind (IAS 18 Revenue Erträge). Dies bedeutet beim Kaufvertrag, dass alle Risiken auf den Käufer übergegangen sein müssen (IAS 18.14). Bei endgültiger Übergabe der Sache tritt dies ein, wenn alle Risiken auf den Käufer übertragen sind.
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