Die Anhaltspunkte entsprechen weitgehend jenen für die Feststellung der Wertminderung:
- signifikante Marktwertsteigerung,
- signifikante Verbesserung im ökonomischen, rechtlichen oder technischen Umfeld bzw. im Marktumfeld,
- Verminderungen der (langfristigen) Zinsen und Renditen, soweit diese zur Diskontierung künftiger Cashflows herangezogen werden,
- signifikante günstigere Nutzbarkeit des Vermögens im Unternehmen (z. B. Verbesserungen und Zusatzinvestitionen, die die Ertragskraft überproportional zu den angefallenen Kosten verbessern, Restrukturierungen),
- die Kostenrechnung zeigt eine bessere wirtschaftliche Performance.
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