Es existiert die
Einheitstheorie und die
Interessentheorie.
Die Interessentheorie wird bei IFRS weitestgehend nicht verfolgt.
Die Einheitstheorie stellt die Forderung, dass „im Abschluss eines Konzerns die Vermögenswerte, die Schulden, ... des Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen so dargestellt werden, als gehörten sie zu einer einzigen wirtschaftlichen Einheit (IFRS 10, Anhang A, "Konzernabschluss).
Man tut also so, als seien die einzelnen Konzernunternehmen lediglich Organe eines größeren, übergeordneten Unternehmens, nämlich des Konzerns.
Dies bedeutet, dass z.B. innerbetriebliche Verflechtungen, genauer gesagt innerkonzernliche Verflechtungen, nicht zu Erfolgsvorgängen oder zu innerbetrieblichen Forderungen und Verbindlichkeiten führen dürfen. Es sind daher im Rahmen der Konsolidierung u.a. innerbetriebliche Schulden und innerbetriebliche Verbindlichkeiten zu eliminieren.
Genauso sind Umsätze des einen Konzernunternehmens, die dieses zulasten anderer Konzernunternehmen getätigt hat, nicht als Erfolg auszuweisen.
Schließlich ist die Beteiligung bei der Mutter und das Eigenkapital bei der Tochter im Rahmen einer Kapitalkonsolidierung zu eliminieren.
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