ZU DEN KURSEN!

Bilanz nach IAS / IFRS - Rechnungslegungskreis

Kursangebot | Bilanz nach IAS / IFRS | Rechnungslegungskreis

Bilanz nach IAS / IFRS

Rechnungslegungskreis

Man unterscheidet, je nach dem Einflussgrad, unterschiedliche Arten von Verbindungen und damit von relevanten Konsolidierungsmaßnahmen:

  • durch Beherrschung verbundene Unternehmen (IFRS 10)

    • Beherrschung liegt vor

    • wir sprechen von der (einen) Mutter, die die eine Tochter (oder mehrere Töchter) beherrscht
    • Vollkonsolidierung

  • gemeinsame Vereinbarungen (IFRS 11)

    • gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations), gerechnet mit der Quotenkonsolidierung

    • Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), gerechnet mit der Equity-Methode
  • assoziierte Unternehmen (IAS 28)

    • Equity-Methode.

Man trennt diese Fälle auch auf in

  • den engen Kreis (Mutter und Töchter) und
  • den weiten Kreis (enger Kreis und zusätzlich gemeinsame Vereinbarungen und assoziierte Unternehmen).

Es gilt weiter folgende Regel.

Merke

Hier klicken zum Ausklappen

Kein weiter Kreis ohne einen engen Kreis.

Also:

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

Wenn also das Unternehmen A das Unternehmen B beherrscht und ein mit A assoziiertes Unternehmen C maßgeblich beeinflusst, so liegt ein Konzern aus A, B und C vor, wobei A und B zum engen Kreis und A, B und C zum weiten Kreis gehören.

A muss also einen Konzernabschluss aus A, B und C erstellen.

Aber:

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

Wenn also das Unternehmen A das assoziierte Unternehmen C maßgeblich beeinflusst und sonst A kein weiteres Unternehmen beeinflusst, so liegt kein Konzern vor, denn der enge Kreis fehlt.

A muss daher keinen Konzernabschluss aus lediglich A und C erstellen.

Die weitere Vorgehensweise zunächst im Überblick:

Methode

Hier klicken zum Ausklappen

SCHEMA ERSTELLUNG KONZERNBILANZ:

Welche Unternehmen sind in den Konzern einzubeziehen?

1. Ausgangspunkt sind die Einzelbilanzen der Einzelunternehmen sogenannte Handelsbilanzen I

2. Angleichung der Einzelbilanzen an die Ansatz- und Bewertungsregeln, welche konzerneinheitlich sind. Also Vereinheitlichung der Stichtage, Vereinheitlichung von Ansatz, Ausweis, Bewertung und Währungsumrechnung. Im Ergebnis erhält man die Handelsbilanz II.

3. Ergebnisunterschiede durch die Währungsumrechnung treten auf. Man kalkuliert die umgerechnete Handelsbilanz II.

4. Konsolidierungsmaßnahmen schließen sich an, also

  • Kapitalkonsolidierung
  • Schuldenkonsolidierung
  • Zwischenerfolgseliminierung und
  • Aufwands- und Ertragskonsolidierung.

Es resultiert die vorläufige Konzernbilanz.

5. Ergebnisunterschiede durch die Equity-Bewertung assoziierter Unternehmen werden rausgerechnet. Man erhält die endgültige Konzernbilanz.