Aufgabe:
Wie ist das Interne Kontrollsystem im HGB verankert?
Vertiefung
Lösung:
Wir reden über folgende Regelungen aus dem HGB
- § 289 II HGB
§ 315 II HGB
Der § 289 II HGB verpflichtet speziell kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft dazu, nun die einzelnen Bestandteile eines Internen Kontrollsystems, welche rechnungslegungsbezogen sind, in ihrem Lagebericht darzustellen.
Der § 315 II HGB bezieht sich hingegen auf den Konzernabschluss, nicht auf den Einzelabschluss. Hiernach soll der Konzernlagebericht auf die Ziele des Risikomanagements, seine Methoden sowie auf Preisänderungs- und Liquiditätsrisiken sowie die Risiken aus möglichen Zahlungsstromschwankungen eingehen.
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