Sind die Risiken ermittelt, so sollten konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der möglichen Schäden und Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgen.
Hierzu gibt es mögliche Strategien:
- Vermeidungsstrategie [Risikoträchtige Geschäfte mit den dazugehörigen Chancen und Risiken nicht eingehen],
- Verminderung [Bereits eingetretene Störungen in der Basis vermindern und damit den Schaden herabsetzen],
- Überwälzung [Abschließen eines sog. Sicherungsgeschäftes, wobei das Risiko tlw. oder gänzlich an eine dritte Partei „abgewälzt“ wird – klassisches (und aktuelles) Versicherungs- oder Bürgschaftsszenario],
- Akzeptanz [Sog. „Selbsttragen des Risikos“, wobei bei geringen Risiken die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadenausmaß als niedrig eingestuft werden bzw. bei mittleren Risiken Steuerungsmaßnahmen zu teuer erscheinen und das Risiko akzeptiert bzw. bewusst eingegangen werden muss].
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