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Konzernbilanz nach Handelsrecht - Aufgabe: Auswirkungen der GuV-Konsolidierung

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Konzernbilanz nach Handelsrecht

Aufgabe: Auswirkungen der GuV-Konsolidierung

Aufgabe:

Die Mutter-AG beherrscht die Tochter-GmbH, beide sind Teil desselben Konzerns. Die Tochter liefert 70 Motoren zu einem Preis von 5.000 € pro Stück an die Mutter, sie hatte Herstellungskosten von 3.000 € pro Motor. Die Mutter übernimmt hiervon zehn Motoren ins Anlagevermögen und 20 als Handelsware und verkauft den Rest für 9.000 € am Absatzmarkt. Weiterhin hatte die Mutter die Tochter durch ein Ingenieurteam beraten. Die Tochter hatte den Rechnungsbetrag von 500.000 € aktiviert. Schließlich realisiert die Mutter einen Verlust beim Verkauf dreier großer Lkw aus dem Fuhrpark an die Tochter in Höhe von 250.000 €.

Wie sind die buchhalterischen Konsequenzen für den Konzernabschluss?

Vertiefung

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Lösung:

Der Verkauf der Motoren ist aus Konzernsicht lediglich ein Innenumsatz. Dieser ist

  • durch Aufrechnung mit den darauf entfallenden Aufwendungen oder

  • durch Umgliederung

zu eliminieren (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 HGB).

Aus Konzernsicht stellt sich die Lage wie folgt dar:

  • 70 Motoren wurden produziert,

  • 40 Motoren wurden hiervon verkauft

    • der Materialeinsatz dieser 40 verkauften Motoren ist rückgängig zu machen mit 40·5.000 = 200.000 €.

  • 20 Motoren wurden ins Umlaufvermögen übernommen,

    • es folgt eine Erhöhung des Bestandes an fertigen Erzeugnissen zu Herstellungskosten, also 20·3.000 = 60.000 €

  • 10 Motoren wurden dagegen ins Anlagevermögen übernommen.

    • die anderen aktivierten Eigenleistungen erhöhen sich, nämlich auf 10·3.000 = 30.000 €.

Zusätzlich dazu muss der Zwischengewinn aus den bei der Mutter aktivierten Motoren, also (10 + 20)·(5.000 - 3.000) = 30·2.000 = 60.000 €, rückgängig gemacht werden.

Der Buchungssatz lautet also

Umsatzerlöse 350.000

an Bestandserhöhungen 60.000 €

aktivierte Eigenleistungen 30.000 €

Materialaufwand 200.000 €

Jahresüberschuss 60.000 €.

Die Ingenieur-Leistung ist – aus Konzernsicht - eine betriebsinterne Leistung. Damit sind die 500.000 € vom sonstigen Betriebsertrag auf andere aktivierte Eigenleistungen umzubuchen.

Der Verkauf der Lkw hat aus Konzernsicht nicht stattgefunden. Deshalb ist die beim Verkauf realisierte Wertminderung

  • als ausserplanmäßige Abschreibung umzudeuten oder,

  • als Zwischengewinn (= Zwischenergebnis) zu eliminieren, wenn keine Wertminderung vorliegt.

Wir entscheiden uns hier für die Abschreibungsvariante.

Also erhält man

GuV

TU

MU

Konsolidierung

Konzern-GuV

Umsatzerlöse

350.000

360.000

S

H

 

Umsatzerlöse

350.000

360.000

350.000

 

360.000

Erhöhung des Bestandes an fertigen Erzeugnissen

   

60.000 (2)

60.000 (2)

andere aktivierte Eigenleistungen

   

30.000 (3)

30.000 (3)

sonstige Betriebserträge

 

500.000

500.000 (ist Innenumsatz)

  

Material-, Personalaufwand

210.000 (= 70·3.000)

200.000 (=40·5.000)

 

200.000 (1)

210000

Abschreibungen

  

250.000 (#)

 

250.000

sonstiger betriebl. Aufwand

 

250.000

 

250.000

 

Jahresüberschuss

140.000

410.000

 

500.000

60.000 (4)

-10.000

Summe

  

1100.000

1100.000

 

Der Verlust der Lkw wird als Abschreibung gebucht, nicht als sonstiger betrieblicher Aufwand.