Aufgabe:
Die Mutter-AG beherrscht die Tochter-GmbH, beide sind Teil desselben Konzerns. Die Tochter liefert 70 Motoren zu einem Preis von 5.000 € pro Stück an die Mutter, sie hatte Herstellungskosten von 3.000 € pro Motor. Die Mutter übernimmt hiervon zehn Motoren ins Anlagevermögen und 20 als Handelsware und verkauft den Rest für 9.000 € am Absatzmarkt. Weiterhin hatte die Mutter die Tochter durch ein Ingenieurteam beraten. Die Tochter hatte den Rechnungsbetrag von 500.000 € aktiviert. Schließlich realisiert die Mutter einen Verlust beim Verkauf dreier großer Lkw aus dem Fuhrpark an die Tochter in Höhe von 250.000 €.
Wie sind die buchhalterischen Konsequenzen für den Konzernabschluss?
Vertiefung
Lösung:
Der Verkauf der Motoren ist aus Konzernsicht lediglich ein Innenumsatz. Dieser ist
durch Aufrechnung mit den darauf entfallenden Aufwendungen oder
durch Umgliederung
zu eliminieren (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 HGB).
Aus Konzernsicht stellt sich die Lage wie folgt dar:
70 Motoren wurden produziert,
40 Motoren wurden hiervon verkauft
der Materialeinsatz dieser 40 verkauften Motoren ist rückgängig zu machen mit 40·5.000 = 200.000 €.
20 Motoren wurden ins Umlaufvermögen übernommen,
es folgt eine Erhöhung des Bestandes an fertigen Erzeugnissen zu Herstellungskosten, also 20·3.000 = 60.000 €
10 Motoren wurden dagegen ins Anlagevermögen übernommen.
die anderen aktivierten Eigenleistungen erhöhen sich, nämlich auf 10·3.000 = 30.000 €.
Zusätzlich dazu muss der Zwischengewinn aus den bei der Mutter aktivierten Motoren, also (10 + 20)·(5.000 - 3.000) = 30·2.000 = 60.000 €, rückgängig gemacht werden.
Der Buchungssatz lautet also
Umsatzerlöse 350.000
an Bestandserhöhungen 60.000 €
aktivierte Eigenleistungen 30.000 €
Materialaufwand 200.000 €
Jahresüberschuss 60.000 €.
Die Ingenieur-Leistung ist – aus Konzernsicht - eine betriebsinterne Leistung. Damit sind die 500.000 € vom sonstigen Betriebsertrag auf andere aktivierte Eigenleistungen umzubuchen.
Der Verkauf der Lkw hat aus Konzernsicht nicht stattgefunden. Deshalb ist die beim Verkauf realisierte Wertminderung
als ausserplanmäßige Abschreibung umzudeuten oder,
als Zwischengewinn (= Zwischenergebnis) zu eliminieren, wenn keine Wertminderung vorliegt.
Wir entscheiden uns hier für die Abschreibungsvariante.
Also erhält man
GuV | TU | MU | Konzern-GuV | ||
---|---|---|---|---|---|
Umsatzerlöse | 350.000 | 360.000 | S | H | |
Umsatzerlöse | 350.000 | 360.000 | 350.000 | 360.000 | |
Erhöhung des Bestandes an fertigen Erzeugnissen | 60.000 (2) | 60.000 (2) | |||
andere aktivierte Eigenleistungen | 30.000 (3) | 30.000 (3) | |||
sonstige Betriebserträge | 500.000 | 500.000 (ist Innenumsatz) | |||
Material-, Personalaufwand | 210.000 (= 70·3.000) | 200.000 (=40·5.000) | 200.000 (1) | 210000 | |
Abschreibungen | 250.000 (#) | 250.000 | |||
sonstiger betriebl. Aufwand | 250.000 | 250.000 | |||
Jahresüberschuss | 140.000 | 410.000 | 500.000 60.000 (4) | -10.000 | |
Summe | 1100.000 | 1100.000 |
Der Verlust der Lkw wird als Abschreibung gebucht, nicht als sonstiger betrieblicher Aufwand.
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