Methode
SCHEMA: ERSTKONSOLIDIERUNG MIT MinderheitsgesellschafterN:
1) Löse die stillen Reserven und die stillen Lasten bei der Tochter (komplett, nicht etwa nur anteilig) auf.
2) Bilde die Summenbilanz durch Addition der entsprechenden Posten bei der Mutter und der Tochter.
3) Konsolidiere zunächst für den Mehrheitsgesellschafter. Buche die Beteiligung und das (neubewertete, anteilige) Eigenkapital der Tochter weg. Man erhält entweder einen Good- oder einen Badwill als Ergebnis der Konsolidierung.
4) Konsolidiere dann für die Minderheitsgesellschafter. Buche das (neubewertete, anteilige) Eigenkapital der Tochter weg. Als Gegenposten hierzu entstehen die „Anteile anderer Gesellschafter“, also der Minderheitsgesellschafter.
5) Bilde die Konzernbilanz
- durch Addition, wenn gleiche Posten auf derselben Seite stehen,
- durch Subtraktion, wenn gleiche Posten auf unterschiedlichen Seiten stehen.
Beispiel
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie im vorherigen Beispiel. Die Mutter möge jedoch lediglich einen Anteil von 80 % an der Tochter-AG für 500.000 € erwerben. Die restlichen Zahlen seien komplett identisch.
Erstelle die Konzernbilanz zum 31.12. des Jahres 02.
Die Mutter erwirbt nun lediglich 80 % an der Tochter-AG. Der Buchwert des Eigenkapitals und die stillen Reserven werden insofern zwischen dem Mehrheitsaktionär - der Mutter-AG – und den Minderheitsgesellschaftern aufgeteilt. Lediglich der Firmenwert steht dem Mehrheitsaktionär alleine (!) zu.
Bis zur Summenbilanz rechnet man genau wie im Fall der Erstkonsolidierung ohne Minderheitsgesellschafter auch. Danach zur Konsolidierung der Beteiligung:
Der Firmenwert berechnet sich durch
FW = Anschaffungskosten der Beteiligung – anteiliges neubewertetes Eigenkapital
= Anschaffungskosten der Beteiligung – (anteiliger Buchwert Eigenkapital + anteilige stille Reserven)
= 500.000 – 0,8*(300.000 + 50.000)
= 500.000 – 0,8*350.000
= 500.000 – 280.000
= 220.000 €.
Also konsolidiert man durch
Gezeichnetes Kapital (0,8*250=) 200
Rücklagen (0,8*50=) 40
weitere Rücklagen (0,8*50=) 40
GoF 220 an Beteiligung 500.
Danach bucht man die Anteile anderer Gesellschafter ein durch
Gezeichnetes Kapital (0,2*250=) 50
Rücklagen (0,2*50=) 10
Gewinnrücklagen (0,2*50=) 10 an Anteile anderer Gesellschafter 70.
Insgesamt unterscheiden wir also die Auswirkungen auf
a) den Mehrheitsgesellschafter und
b) den Minderheitsgesellschafter.
Posten | MU | TU | Summenbilanz | Konsolidierung | Konzernbilanz | |||||
A | P | A | P | A | P | S | H | A | P | |
FW | a) 220 | 220 | ||||||||
Vermögensgegenstand | 800 | 300 +50 | 1150 | 1150 | ||||||
Anteile | 500 | 500 | a) 500 | |||||||
Gez.Kap. | 1000 | 250 | 1250 | a) 200 b) 50 | 1000 | |||||
NBRL | 50 | 50 | a) 40 b) 10 | |||||||
Gewinnrücklagen | 300 | 50 | 350 | a) 40 b) 10 | 300 | |||||
Anteile anderer Gesellschafter | b) 70 | 70 | ||||||||
Σ | 1300 | 1300 | 350 | 350 | 1650 | 1650 | 570 | 570 | 1370 | 1370 |
Die zweimalige Zahl von 40 errechnet sich durch 0,8*50 = 40, die Zahl 10 analog durch 0,2*50 = 10.
Halten wir auch hier die Konzernbilanz nochmals fest:
Aktiva | Passiva | ||
Posten | Betrag | Posten | Betrag |
Firmenwert | 220 | Gezeichnetes Kapital | 1000 |
Vermögensgegenstände | 1150 | Gewinnrücklagen | 300 |
Anteile anderer Gesellschafter | 70 | ||
Bilanzsumme | 1370 | Bilanzsumme | 1370 |
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