Aufgabe:
Mutter-GmbH und Tochter-AG sind Teil desselben Konzerns. Für die Herstellung eines Produkts sind bei der Tochter-AG Einzelkosten und produktionsbedingte Gemeinkosten in Höhe von insgesamt 30 € angefallen. Die allgemeinen Verwaltungskosten liegen bei 10 € je Stück. Die Tochter-AG liefert an die Mutter-GmbH zu den folgenden Verrechnungspreisen:
a) 45 €,
b) 36 €,
c) 28 €.
Wie hoch sind die konsolidierungspflichtigen und konsolidierungsfähigen Zwischenergebnisse?
Vertiefung
Lösung:
a) Die Wertuntergrenze liegt bei 30 €, die Wertobergrenze bei 30 + 10 = 40 €. Es gilt also VP > WOG > WUG, man rechnet mit
- eliminierungspflichtiger ZG = VP – WOG = 45 – 40 = 5
- eliminierungsfähiger ZG = WOG – WUG = 40 – 30 = 10.
Insofern erhält man
Posten | Berechnung | Betrag |
konsolidierungspflichtiger Zwischengewinn | 45 – 40 | 5,00 € |
konsolidierungsfähiger Zwischengewinn | 40 – 30 | 10,00 € |
b) Der Verkaufspreis von 36 € liegt nun zwischen der Wertober- und Wertuntergrenze. Insofern gilt
WOG > VP > WUG und also
- eliminierungspflichtiger ZG = VP - WUG= 36 - 30 = 6
- eliminierungsfähiger ZG = VP - WOG = 36 - 40 = -4
Posten | Berechnung | Betrag |
konsolidierungspflichtiger Zwischengewinn | 36 – 30 | 6,00 € |
konsolidierungsfähiger Zwischenverlust (!) | 36 – 40 | -4,00 € |
c) Man erhält
WOG > WUG > VP und also
- eliminierungspflichtiger ZG = WOG – WUG =28 – 30 = - 2
- eliminierungsfähiger ZG = WUG – VP = 30 – 40 = -10.
Posten | Berechnung | Betrag |
konsolidierungspflichtiger Zwischenverlust | 28 - 30 | -2,00 € |
konsolidierungsfähiger Zwischenverlust | 30 – 40 | -10,00 €
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