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Konzernbilanz nach Handelsrecht - Aufgabe: Größenabhängige Befreiungen

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Konzernbilanz nach Handelsrecht

Aufgabe: Größenabhängige Befreiungen

Aufgabe:

Welche der folgenden Aussagen zu größenabhängigen Befreiungen sind richtig?

a) Man darf in jedem Jahr von der Brutto- zur Nettomethode wechseln, um größenabhängige Befreiungen zu prüfen.

b) Man muss in jedem Jahr von der Brutto- zur Nettomethode wechseln, um größenabhängige Befreiungen zu prüfen.

c) Die Werte für die Bilanzsumme liegen bei der Nettomethode über jenen der Bruttomethode.

d) Die Werte für die Bilanzsumme liegen bei der Nettomethode unter jenen der Bruttomethode.

e) Bei der Nettomethode wird ein „Probe-Konzernabschluss“ erstellt, um die Größen zu überprüfen.

Vertiefung

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Lösung:

Man hat ein Wahlrecht, zwischen Bruttomethode und Nettomethode zu wechseln, und zwar jedes Jahr. Insofern ist a) richtig und b) falsch.

d) ist richtig und c) ist falsch, siehe die Tabelle mit den relevanten Grenzwerten.

e) ist richtig. Bei der Bruttomethode werden die Zahlen aus den Einzelabschlüssen schlicht addiert, bei der Nettomethode hingegen muss zunächst ein Konzernabschluss (einschließlich der Konsolidierungen) erstellt werden, um zu überprüfen, ob man überhaupt zur Erstellung einer Konzernbilanz verpflichtet ist.