Bei der Zeitbezugsmethode sollen die Geschäftsvorfälle so umgerechnet werden, als seien sie direkt bei Entstehung in Euro gebucht worden.
Methode
SCHEMA: ZEITBEZUGSMETHODE
Erster Schritt
Führe die Umrechnungen der Positionen des Jahresabschlusses durch:
- Grundsätzlich sind alle Aktiva und Passiva jeweils mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion umzurechnen. Liquide Mittel werden allerdings zum Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
- Rechne den Jahresüberschuss um mit dem Wechselkurs zum Bilanzstichtag.
- Rechne die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Durchschnittskurs um.
- Kalkuliere allerdings die Abschreibungen mit jenem Wechselkurs, mit dem die zugehörigen Vermögensgegenstände umgerechnet wurden.
Zweiter Schritt
Sind die handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätze in der währungsumgerechneten Bilanz eingehalten worden?
- Müssen Vermögensgegenstände abgewertet werden wegen des Niederstwertprinzips, § 253 Abs. 3 und Abs. 4 HGB?
- Müssen Schulden aufgewertet werden?
Dritter Schritt
Kalkuliere die Umrechnungsdifferenzen
- Man erhält eine erfolgswirksame Umrechnungsdifferenz, damit die umgerechneten Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung den Jahresüberschuss ergeben, welcher sich durch Umrechnung des ursprünglichen Jahresüberschusses in die Währung der Mutter mit dem Bilanzstichtagtagskurs ergibt.
- Außerdem ergibt sich eine Umrechnungsdifferenz für die Bilanz (erfolgsneutral).
Beispiel
Die X-AG erwirbt am 1.1. des Jahres 02 eine Tochter, die Y-S.A. mit Sitz in Los Angeles, Kalifornien.
Führe die Umrechnung des Jahresabschlusses der Tochter vom 1.1. des Jahres 02 und vom 31.12. des Jahres 02 mit der Zeitbezugsmethode anhand der nachfolgenden Daten durch.
Bilanz zum 1.1. des Jahres 02 in US-Dollar | |||
Aktiva | Passiva | ||
Positionen | Beträge | Positionen | Beträge |
Sachanlagen | 210 | Gezeichnetes Kapital | 90 |
Finanzanlagen | Kapitalrücklage | 120 | |
Vorräte | 150 | Gewinnrücklage | 120 |
Forderungen | 120 | Jahresüberschuss | |
liquide Mittel | 90 | Bankverbindlichkeiten | 240 |
Bilanzsumme | 570 | Bilanzsumme | 570 |
Der Wechselkurs liegt am 1.1. des Jahres 02 bei 1:3 in der Preisnotierung, also für €/Dollar. Am Bilanzstichtag, dem 31.12. des Jahres 01, liegt der Wechselkurs bei 1:5. Der Wertverfall des US-Dollar werde als nicht dauerhaft angesehen. Im Jahresdurchschnitt lag der Wechselkurs in der Preisnotierung bei 1:4. Am Bilanzstichtag präsentiert die Tochter die folgende GuV
Gewinn- und Verlustrechnung 1.1. – 31.12. des Jahres 02 in US-Dollar | |
Umsätze | 1000 |
sonstige Erträge | 150 |
Material- und Personalaufwand | 800 |
Abschreibungen auf Sachanlagen | 70 |
Jahresüberschuss | 280 |
und die folgende Bilanz
Bilanz zum 31.12. des Jahres 02 in US-Dollar | |||
Aktiva | Passiva | ||
Positionen | Beträge | Positionen | Beträge |
Sachanlagen | 240 | Gezeichnetes Kapital | 90 |
Finanzanlagen | 180 | Kapitalrücklage | 120 |
Vorräte | 180 | Gewinnrücklage | 120 |
Forderungen | 180 | Jahresüberschuss | 280 |
liquide Mittel | 110 | Bankverbindlichkeiten | 280 |
Bilanzsumme | 890 | Bilanzsumme | 890 |
Erwähnenswert ist außerdem:
- Am 1.1. des Jahres 02 wurden von der Tochter Vorräte erworben für 150 Dollar. Im Laufe des Jahres 02 wurden Vorräte im Werte von 40 Dollar verbraucht, der Marktwert am Ende des Jahres liege bei 190 Dollar.
- Sachanlagen wurde am Jahresanfang zu 100 Dollar gekauft. Der Marktwert am Jahresende liegt bei 250 Dollar.
Halten wir die Wechselkursentwicklung nochmals fest:
historischer Kurs: 0,33 €/Dollar
Bilanzstichtagskurs: 0,2 €/Dollar
Durchschnittskurs: 0,25 €/Dollar.
Dass es in der Praxis unterschiedliche historische Kurse für unterschiedliche Positionen gibt, wird hier aus Gründen der Vereinfachung unterschlagen. Wir rechnen also mit einem einzigen historischen Kurs. Wenn der Dollar, wie in der Aufgabenstellung erfolgt, abwertet (der Euro also aufwertet), so werden die Vermögensgegenstände weniger wert zwischen der Anschaffung zum historischen Kurs und einer Bewertung zum Bilanzstichtag.
Schritt 1:
Die Sachanlagen sind zunächst 240*0,333 = 80 € wert, am Bilanzstichstag hingegen nur noch 240*0,2 = 48 €.
Schritt 2 und Schritt 3:
Nun müssen die Feinheiten des Niederstwertprinzips nach § 253 Abs. 3 und Abs. 4 HGB beachtet werden.
Im vorliegenden Beispiel ist die Wertminderung des Wechselkurses dauerhaft, was Voraussetzung für die Verringerung des Anlagevermögens (gemildertes Niederstwertprinzip) ist (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Die Vermögensgegenstände werden also abgewertet, die Bankverbindlichkeiten hingegen bleiben mit der Ursprungsbewertung bestehen.
Aktiva | Passiva | ||
Sachanlagen (240*0,2) | 48,00 € | Gezeichnetes Kapital (= 90*0,333) | 30,00 € |
Finanzanlagen (= 180*0,2) | 36,00 € | Kapitalrücklagen (= 120*0,333) | 40,00 € |
Vorräte (= 180*0,2) | 36,00 € | Gewinnrücklagen (= 120*0,333) | 40,00 € |
Forderungen (= 180*0,2) | 36,00 € | ||
Liquide Mittel (= 110*0,2) | 22,00 € | Jahresüberschuss (= 280*0,2) | 56,00 € |
Umrechnungsdifferenz Bilanz | 81,33 € | Bankverbindlichkeiten (= 280*0,333) | 93,33 € |
259,33 € | 259,33 € |
Bei der GuV werden die einzelnen Positionen mit dem Durchschnittskurs umgerechnet. Ausnahme hierzu bilden die Abschreibungen, welche mit dem historischen Kurs berechnet werden. Da der Jahresüberschuss allerdings mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet ist, entsteht eine Umrechnungdifferenz, die erfolgswirksam, also in die GuV selbst, eingebucht wird.
Umsätze (= 1.000*0,25) | 250,00 € |
andere Erträge (= 150*0,25) | 37,50 € |
Material- und Personalaufwand (= 800*0,25) | 200,00 € |
Abschreibungen (= 70*0,333) | 23,33 € |
Umgerechneter Erfolgsbeitrag | -10,83 € |
Umrechnungsdifferenz für die GuV (also erfolgswirksam) | 66,83 € |
Jahresüberschuss (=280*0,2) | 56,00 € |
Das Kapitel "Währungsumrechnung in der Konzernbilanzierung" ist nun ebenfalls abgeschlossen.
Es folgt das letzte Kapitel "Konsolidierung".
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