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Konzernbilanz nach Handelsrecht - Aufgabe: Berechnung Konzernmindest- und Konzernhöchstwert

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Konzernbilanz nach Handelsrecht

Aufgabe: Berechnung Konzernmindest- und Konzernhöchstwert

Aufgabe:

Die Konzernmutter liefert an die Konzerntochter für 5.550 € Motoren. Die Kalkulation liefert die folgende Tabelle:

Positionen

Betrag

Materialeinzelkosten

1.000,00 €

Fertigungseinzelkosten

2.000,00 €

Materialgemeinkosten

500,00 €

Fertigungsgemeinkosten

300,00 €

Verwaltungskosten (produktionsbezogen)

200,00 €

Lizenzgebühr

150,00 €

Kosten für Transport von Mutter an Tochter

200,00 €

anteilige Werbekosten

200,00 €

Gewinnaufschlag

1.000,00 €

Die Lieferung erfolgt im Jahre 02, es wurden 50 Motoren geliefert. Zehn Motoren liegen am Jahresende bei der Tochter noch auf Lager, zu Anschaffungskosten bewertet. Vier Motoren werden bei der Tochter in der Produktion eingesetzt, sechs sind als Handelsware zur Weiterveräußerung bestimmt. Die restlichen Motoren wurden für 7.000 € pro Stück bereits an Dritte verkauft.

a) Berechne

  • den Konzernmindestwert und

  • den Konzernhöchstwert.

b) In der Konzernbilanz möge zur Wertuntergrenze bewertet werden. Kalkuliere die Wertansätze in der Konzernbilanz in den einzelnen Jahren 02 – 06 und außerdem die jeweiligen Zwischengewinne.

Vertiefung

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Lösung:

a) Wir kalkulieren

  • den Konzernmindestwert und

  • den Konzernhöchstwert.

Der Konzernmindestwert bildet die Wertuntergrenze bei der Aktivierung eines Motors.

Positionen

Betrag

Materialeinzelkosten

1.000,00 €

Fertigungseinzelkosten

2.000,00 €

Materialgemeinkosten

500,00 €

Fertigungsgemeinkosten

300,00 €

Transportkosten

200,00 €

Konzernmindestwert (= Wertuntergrenze)

4.000,00 €

Der Konzernhöchstwert hingegen bildet die Wertobergrenze.

Positionen

Betrag

Wertuntergrenze

4.000,00 €

Verwaltungsgemeinkosten

200,00 €

Konzernhöchstwert (= Wertobergrenze)

4.200,00 €

b) Man erhält den Ansatz in der Konzernbilanz folgendermaßen:

Bilanz

Einzelabschlusswert

Konzernabschluss-
wert

Zwischengewinn

Konzernbilanz-
ansatz

31.12.02

5.550,00

4000

1550

-1550

31.12.03

4.162,50

3000

1162,5

-1162,5

31.12.04

2.775,00

2000

1.175,00

-775

31.12.05

1.387,50

1000

587,50

-387,5

31.12.06

0

0

0

0

Der jährliche Zwischengewinn, also die Differenz aus dem Wertansatz im Einzelabschluss und Konzernabschluss, muss in voller Höhe aus dem Aktivvermögen und aus dem Bilanzgewinn eliminiert werden. Er verringert sich jährlich um die Differenz der Abschreibungsbeträge.

GuV

Abschreibung
aus Einzel-
abschluss

Zwischengewinn-Konsolidierung

Abschreibung
aus Konzern
abschluss

Jahresüber-
schuss aus
Konzernabschluss

Gewinnvortrag
aus Konzern-
abschluss

31.12.01

-

-1550

-

-1550

 

31.12.02

1.387,50

387,5

1000

387,5

-1550

31.12.03

1.387,50

387,5

1000

387,5

-1162,5

31.12.04

1.387,50

387,5

1000

387,5

-775

31.12.05

1.387,50

387,5

1000

387,5

-387,5

Die Abschreibungen des Einzelabschlusses in Höhe von 1.387,50 € sind aus Konzernsicht zu hoch. Diese müssen deshalb in der Konzern-GuV korrigiert werden.

Die Zwischengewinnkonsolidierung erhöht in den Jahren 03 - 06 den Konzern-Jahresüberschuss gegenüber dem Einzel-Jahresüberschuss um 387,50 €. Diese Zahl errechnet sich aus Abschreibung aus dem Einzelabschluss abzgl. der Abschreibung aus dem Konzernabschluss, also 1.387,50 – 1.000 = 387,50 €.

Zur technischen Überleitung des Konzern-Jahresüberschusses in den Konzern-Bilanzgewinn muss in der Gewinnverwendungsrechnung der Zwischengewinn des Vorjahres als Sollposition (= Minderung des Gewinnvortrags bzw. Erhöhung des Verlustvortrags) eingestellt werden.