Unter WerbungsKosten sind jene Kosten zu verstehen, welche der Erwerbung, Sicherung und der Erhaltung des Lebensunterhalts dienen.
Um Werbungskosten handelt es sich beispielsweise bei Fachtagungen, Bewirtungskosten, Reisekosten oder bei Arbeitsmittel.
Auf die letzten beiden gehen wir im Nachstehenden ein.
Merke
Beachte, dass ein Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 € anzusetzen ist, wenn kein höherer Betrag nachgewiesen wird (§ 9a Nr. 1a EStG).
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