Inhaltsverzeichnis
Unter WerbungsKosten versteht man Kosten zur Er(!)werbung des Lebensunterhalts.
Große Themen sind hierbei
Aufwendungen für Berufsverbände
notwendige Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung
Reisekosten und
Auf die letzten beiden gehen wir im Folgenden ein. Beachte, dass ein Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 € anzusetzen ist, wenn kein höherer Betrag nachgewiesen wird (§ 9a Nr. 1a EStG).
Video: Werbungskosten
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