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Lohnsteuer für Bibus - Reisekosten

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Inhaltsverzeichnis

Kosten für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten, soweit sie nicht vom Arbeitgeber steuerfrei nach § 3 Nr. 16 EStG ersetzt werden, sind als Werbungskosten abzugsfähig. Man teilt ein in:

  • Fahrtkosten (R 9.5 I LStR)

    • pauschale Kilometersätze bei Kraftwagen, Motorrädern, Mopeds und Fahrrädern 

  • Verpflegungsmehraufwendungen (R 9.6 LStR)

    • Berücksichtigung nur mit Pauschsätzen nach § 4 V 1 Nr. 5 EStG)

    • Einzelnachweis nicht möglich (R 9.6 I LStR)

    • Verpflegungskostenpauschbeträge gestaffelt nach Abwesenheitszeiten
       

  • Übernachtungskosten (R 9.7 LStR)

    • grdstzl. nur in Höhe der nachgewiesenen Einzelbelege
       

  • Reisenebenkosten (R 9.8 LStR)

    • in nachgewiesener oder glaubhaft gemachter Höhe absetzbar
       

  • Umzugskosten (R 9.9 LStR)

    • alle Kosten, die dem Arbeitnehmer durch beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenFred Fuchs , strebsamer Mitarbeiter der Laut-AG, ist auf Dienstreise von Dienstag, dem 7.7. ab 9 Uhr bis Donnerstag, dem 9.7 um 15 Uhr. Ihm werden für Verpflegung 70 € erstattet. Berechne die steuerfreie Erstattung insgesamt und den steuerpflichtigen Anteil.                      

Wir rechnen (§ 4 V 1 Nr. 5 S. 2 iVm  9 IVa EStG):                                                                          

Dienstag, 7.7., 9 Uhr – 24 Uhr: 15 Stunden: 12 €                                                   

Mittwoch, 8.7., 0 Uhr – 24 Uhr: 24 Stunden: +24 €                                           

Donnerstag, 9.7., 0 Uhr – 15 Uhr: 15 Stunden: +12 €                                             

steuerfreie Erstattung insgesamt:= 48 €                                                                 

aber tatsächliche Erstattung: 70 €                                                                       

steuerpflichtiger Anteil: 22 €.

Lernvideos

Nun betrachten wir ein Lernvideo zu dem Prüfungsschema bei Reisekosten an.

Zudem ist der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte wichtig, weshalb wir uns diesen Begriff mit einem anschließenden Beispiel näher anschauen.

Wir betrachten zudem genauer die Fahrtkosten bei einer Auswärtstätigkeit.

 Desweiteren blicken wir auf die Verpflegungsmehraufwendungen. 

Wir behandeln außerdem die Unterkunftskosten bei Auswärtstätigkeiten..

 ..sowie die Verpflegungspauschalen im Ausland.