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Lohnsteuer für Bibus - Lohnsteuerabzug ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale

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Lohnsteuer für Bibus

Lohnsteuerabzug ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale

Wenn (und solange) der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die ihm zugeteilte Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt schuldhaft, sprich fahrlässig oder vorsätzlich, nicht vorlegt, ist der Arbeitgeber verpflichtet die Lohnsteuer nach der Lohnsteuerklasse VI zu ermitteln (§ 39c I 1 EStG).

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Es kommt hierbei insbesondere auf den Tatbestand der Schuldhaftigkeit an. Gelingt dem Arbeitnehmer der Nachweis, dass er die Nichtvorlage nicht zu vertreten hat (sog. Darlegungsbeweis), so muss der Arbeitgeber die ihm bekannten Familienverhältnisse des Arbeitnehmers für die Lohnsteuerberechnung zugrunde legen.

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